Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht am 12. April in Berg: In erster Instanz wurde festgestellt, dass die Genehmigung für die Martinskirmes rechtswidrig gewesen sei. Archivfoto: Vollrath vollrath
Berg. Erleichterung in Berg: Die Martinskirmes in dem kleinen Eifelort in der Verbandsgemeinde (VG) Altenahr darf weiter im Bürgerhaus Alte Schule in der Ortsmitte gefeiert werden.
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Mit einem Vergleich endete vor dem 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Koblenz ein Rechtstreit über zwei Instanzen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte in erster Instanz die Kirmes noch für rechtswidrig erklärt.
Drei Hauseigentümer in unmittelbarer Nachbarschaft des Bürgerhauses hatten gegen die VG-Verwaltung geklagt, die dem Junggesellenverein im Jahr 2015 eine befristete Schankerlaubnis für die Alte Schule und in einem Festzelt mit ...