Die Kommunalaufsicht hat den Vorwurf des Verstoßes gegen Wahlvorschriften seitens der Stadt Sinzig beziehungsweise Bürgermeister Andreas Geron geprüft. Martin Gausmann
Hat Bürgermeister Andreas Geron, der am 18. Mai wiedergewählt werden möchte, gegen die Wahlvorschriften verstoßen? Darauf gibt es nun eine Antwort aus dem Kreishaus.
Nach dem Vorwurf der Freien Wähler – Bürgerliste Sinzig (FWG), Bürgermeister Andreas Geron (parteilos) habe gegen die Wahlvorschriften verstoßen, weil er Informationsveranstaltungen in der Kernstadt und den Ortsteilen über seine Kandidatur auf der Internetseite der Stadtverwaltung Sinzig angekündigt hatte, ist die Kommunalaufsicht nun zu einem Ergebnis gekommen.