Nichts anderes als der Verzicht auf die Geldforderungen der drei Ortsgemeinden kann am Ende dieses Konflikts zwischen dem Kreis Ahrweiler und den drei Ortsgemeinden stehen.
Und selbstverständlich war die Kreisverwaltung voll umfänglich in ihrer Haltung zu unterstützen, dass diese Forderungen „moralisch nicht gerechtfertigt waren“. Mehr noch: Sie waren ein Affront allen in der kommunalen Familie gegenüber, die nach der Flutkatastrophe unentgeltlich geholfen haben und weiterhin bereit sind, zu helfen.