Muss 41-Jähriger aus dem Kreis Ahrweiler nach Haft in Sicherungsverwahrung?
Kinderpornofall im Kreis Ahrweiler: Nach Revision in Karlsruhe zurück in Koblenz
Die erste Strafkammer um Richter Thomas Metzger muss derzeit am Koblenzer Landgericht darüber befinden, ob ein 41-jähriger Sexualstraftäter nach seiner Haft in Sicherungsverwahrung kommen muss. Foto: dpa/Fredrik von Erichsen
dpa/Fredrik von Erichsen

Kreis Ahrweiler. Er hat im Internet kleinen Mädchen Geld dafür geboten, dass sie ihm Nacktbilder und kurze Videoclips zusenden. Mit Erfolg. Im Anschluss teilte er die Dateien – unter anderem via Dropbox – mit anderen Pädophilen. Tatort war ein kleiner Ort im Kreis Ahrweiler. Auch fragte er die Mädchen, ob sie Sex mit ihm haben wollen.

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Für seine Taten ist der Angeklagte im März 2020 am Koblenzer Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Wogegen der heute 41-Jährige indes das Rechtsmittel der Revision einlegte.

Sicherungsverwahrung wird angeordnet

Der Fall landete beim Bundesgerichtshof, der das Koblenzer Urteil jedoch im Mai 2021 bestätigte.

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