Kreis Ahrweiler
Kinder unsittlich berührt: Haftstrafe für 48-Jährigen

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Ahrweiler – Für zwei Jahre und drei Monate muss ein 48-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Adenau wegen sexuellen Missbrauchs hinter Gitter.

Das Schöffengericht Ahrweiler sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass Gustav O. (Name geändert)  im Juli 2008 zwei damals 11 und 13 Jahre alte Mädchen im Freibad Weibern sexuell missbraucht und drei weitere Schülerinnen unsittlich berührt hat.
„Keine einmalige Entgleisung“, wie Staatsanwalt Andreas Steger später feststellte. Denn Spuren von Angst hinterlässt der Mann in Adenau, Ahrbrück, Weibern, Ahrweiler und Bonn bereits seit mehr als acht Jahren – während seiner ausgedehnten Fahrradtouren übers Land, an Bushaltestellen, in Freibädern, bei Kindern auf dem Weg zur Schule oder zuletzt auf einer Mädchentoilette an einer Grundschule. „Die Vorfälle von Weibern und die Angaben der Mädchen erinnern mich sehr stark an die Geschehnisse im Jahr 2002 im alten Freibad Ahrweiler. Zehn oder zwölf Kinder belasteten den Mann damals sehr, wobei die Beschuldigungen in dieselbe Richtung wie heute gingen“, berichtete ein Kripobeamter dem Gericht am Donnerstag von den Befragungen der vermeintlichen Opfer. Das Verfahren „Freibad Ahrweiler“ wurde aber wie ein weiteres zwei Jahre später in Bonn eingestellt.
Die Anklagebank ist indes aber wahrlich kein unbekannter Ort für den Adenauer. Erst im März hatte das Amtsgericht Ahrweiler den arbeitslosen Techniker zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Das Gericht sah es seinerzeit als erwiesen an, dass der 48-Jährige einer zehnjährigen Schülerin auf einer Mädchentoilette einer Grundschule aufgelauert hatte, um sie zu ergreifen. Gustav O. war die Bewährungsstrafe keine Lehre, auch für eine dringend empfohlene Therapie sah er wohl keinen Anlass. Im Gegenteil: Laut Anklage soll er sich dann und nur wenige Monate nach der ersten Verurteilung in Weibern wieder an fünf junge Schülerinnen herangemacht haben.
„Es gibt keine Zweifel, dass der Angeklagte zu Unrecht belastet wird. Eine ausgeprägte Belastungstendenz durch die Mädchen war auch nicht zu erkennen“, betonte Richter Ralph Volckmann in der Urteilsbegründung und befand: „In zwei Fällen hat er sich den Kindern von hinten genähert, ihnen zuerst an den Po und dann an die Scheide gefasst.“
Gustav O. war sich dagegen keinerlei Schuld bewusst und bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Er habe keines der Mädchen absichtlich berührt, nur rein zufällig beim Schwimmen im Strudelbecken: „Da kann es passiert sein, und jetzt bekomme ich zwei Jahre und drei Monate für nichts“.

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