Wie Veranstalter im Ahrtal den kontrollierten Umgang mit Cannabis handhaben
Kiffen auf dem Weinfest: Darf man das?
Cannabis-Legalisierung
Symbolbild
Karl-Josef Hildenbrand. picture alliance/dpa/Karl-Josef

Seit April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland grundsätzlich legal, doch vielen privaten Veranstaltern ist es ein Dorn im Auge, dass auf ihren Festen nun auch gekifft werden darf. Wie sieht das auf den Weinfesten im Ahrtal aus? Alkohol – ja, bitte. Aber Kiffen – nein, Danke? Die RZ hat nachgefragt.

Lesezeit 2 Minuten

Sicherlich größter Veranstalter im Ahrtal ist der Ahrtal-Tourismus. Er organisiert etwa gemeinsam mit dem Verein Ahrweiler Weinwochen die gleichnamige Veranstaltungsreihe im Ortskern von Ahrweiler, aber auch das Bachemer Weinfest „FestiWein“. Dort ist der Konsum von Cannabis bislang nicht grundsätzlich verboten.

Pressesprecherin Barbara Knieps antwortet schriftlich auf die RZ-Anfrage: „Für unsere eigenen Veranstaltungen haben wir bislang hierzu keine eigenen Regelungen. Es gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Wir werden uns jedoch noch mit dem Thema auseinandersetzen.“

Tagsüber Verbot in der Fußgängerzone

Bei den Ahrweiler Weinwochen dürfte sich süßlicher Cannabisgeruch, wenn überhaupt, aber ohnehin erst gegen Abend bemerkbar machen, denn: Von 7 bis 20 Uhr ist das Kiffen in Fußgängerzonen grundsätzlich verboten. Damit stellt sich die Frage nach zusätzlichen Einschränkungen für die meisten Veranstaltungen innerhalb der Stadtmauern nicht.

Auch Mariella Cramer, Erste Vorsitzende des Vereins „Wir für Heimersheim“, der das dortige Weinfest vom 16. bis 18. August veranstaltet, ist zurückhaltend. Sie teilt schriftlich mit: „Ein gesetzliches Verbot des Konsums im Außenbereich von Volksfesten gibt es nach aktuellem Stand nicht. Auch aufgrund der Wahl des Festgeländes in der Innenstadt von Heimersheim und dem damit verbundenem Einschluss von Privat- und Geschäftsgebäuden wäre ein grundsätzliches Verbot mit Bezug auf das Festgelände nicht durchsetzbar.“

Cramer verweist aber darauf, dass im Einzelfall ein Konsum tatsächlich oft kaum möglich sein werde, da gemäß Paragraf 5, Absatz 1, des Konsumcannabisgesetzes der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten ist. „Das Heimersheimer Weinfest ist ein Fest für alle – insbesondere auch für Familien mit Kindern und Jugendlichen“, stellt Cramer klar.

Weinfest als Familienveranstaltung?

„Allein aufgrund seines Charakters als Familienfest und der damit verbundenen sehr wahrscheinlichen räumlichen Nähe zu Minderjährigen bei Aufenthalt auf dem Festgelände appellieren wir daher an alle Besucherinnen und Besucher, auf den Konsum von Cannabis zu verzichten.“

Noch Zeit für die Planung hat der Verein Weinkulturdorf Dernau. Das dortige Winzerfest steigt erst Ende September. „Die Planungen stecken noch in den Kinderschuhen, auch zu unserem Winzerfestzug“, verrät Ingrid Näkel-Surges vom Leitungsteam des Vereins. „Wir werden im Vorstand aber sicherlich noch über das Thema sprechen.“

Der Heimat- und Verkehrsverein Weindorf Rech als Veranstalter des Weinfestes in Rech hat trotz mehrfacher Nachfrage die Anfrage unserer Zeitung nicht beantwortet. Und aus Altenahr hieß es, man habe sich noch nicht im Detail mit der Regelung auseinandergesetzt, wolle dies aber noch tun.

Top-News aus der Region