Kreisverwaltung gibt Tipps zum richtigen Umgang und wirbt für ein friedliches Miteinander
Keine Angst vor Biene, Wespe, Hornisse und Co.: So gelingt ein friedliches Miteinander
Kuchen und Grillfleisch: Was hilft gegen Wespen?
Wer kennt das nicht? Süße Speisen, etwa ein Marmeladenbrot, sind für Wespen besonders anziehend. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand
Karl-Josef Hildenbrand. dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Immer wieder kommt es in der Sommerzeit bei der Kreisverwaltung Ahrweiler zu Nachfragen besorgter Bürger wegen Insektennestern im öffentlichen oder privaten Bereich. Experten der Kreisverwaltung fassen die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, zusammen:

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Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Oft helfen einfache Verhaltensregeln, um ein friedliches Miteinander mit diesen für uns Menschen wichtigen Insekten zu ermöglichen. „Solange die Tiere sich nicht bedroht fühlen, sind sie in der Regel friedfertig. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Speisen oder Getränke“, schreibt die Kreisverwaltung.

Wichtige Funktionen

Nicht nur Wildbienen, sondern auch Hornissen, Hummeln und Wespen erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf: Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Wildbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten. Hornissen und Wespen sind als Insektenjäger außerordentlich nützliche und wichtige Bestandteile der Natur. Ein starkes Hornissenvolk verspeist beispielsweise pro Tag durchschnittlich ein halbes Kilogramm Insekten und trägt so zum ökologischen Gleichgewicht bei. Etwa 90 Prozent der Beute besteht dabei aus Fliegen, Mücken und Bremsen.

Sobald man von Hornissen, Wespen und Co. umschwirrt wird, ist Ruhe zu bewahren, empfiehlt der Kreis. Ruckartige Bewegungen sollten vermieden werden. Das Schlagen oder Anpusten gelte für die Tiere als Alarmsignal und erhöh die Aggressivität. Nahrungsmittel sollte man im Freien abdecken.

Nester im Winter beseitigen

Nester im Haus oder im Garten müssen nicht immer direkt beseitigt werden. Die Nester sind nur einige Monate bewohnt, spätestens im Spätherbst stirbt das jeweilige Volk ab, und nur die Königinnen überwintern. Alte Nester werden nicht wieder bezogen und können daher im Winter gefahrlos beseitigt werden. Ist ein Nest beflogen, sollte die Einflugschneise möglichst nicht genutzt und ein Abstand von rund drei Metern eingehalten werden.

Hummeln, Wespen und Wildbienen unterliegen grundsätzlich dem allgemeinen Artenschutz. Man darf sie nicht ohne triftige Begründung umsiedeln, verletzen oder töten. Die Hornisse ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz sogar besonders geschützt. Für die Umsiedlung oder Entfernung von Nestern geschützter Arten muss ein triftiger Grund vorliegen, wie beispielsweise eine Allergie gegen Insektenstiche oder eine erheblich eingeschränkte Nutzbarkeit von Teilen des Wohnumfeldes (zum Beispiel Terrasse, Garage, Gartenhaus). In diesem Zusammenhang wird eine vorherige Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde empfohlen.

Fachleute konsultieren

Wichtig: Aufgrund der Schutzbestimmungen des Naturschutzgesetzes ist für die Umsiedlung oder Entfernung eines Hornissennestes zusätzlich eine Ausnahme oder Befreiung erforderlich. Diese muss im Einzelfall von den Betroffenen bei der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler beantragt werden.

Grundsätzlich sollte die Entfernung von Insektennestern nur von fachkundigen Personen mit entsprechender Schutzkleidung, wie zum Beispiel Imkern oder einer Fachfirma vorgenommen werden, stellt die Kreisverwaltung klar. Firmen, die sich auf die Entfernung beziehungsweise Umsiedlung von Insektennestern spezialisiert haben, sind in den örtlichen Telefonverzeichnissen oder im Internet zu finden.

Für weitere Auskünfte steht Viktoria Kugel, Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler, telefonisch unter 02641/975-923 sowie per E-Mail an viktoria.kugel@kreis-ahrweiler.de zur Verfügung.

Ressort und Schlagwörter

Kreis Ahrweiler

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