Kreis Ahrweiler
Kein Blindengeld für Wachkoma-Patienten

Kreis Ahrweiler - Der Kreis Ahrweiler ist nicht verpflichtet, einem Wachkoma-Patienten Landesblindengeld auszuzahlen. Eine entsprechende Klage hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz jetzt abgewiesen.

Kreis Ahrweiler – Der Kreis Ahrweiler ist nicht verpflichtet, einem Wachkoma-Patienten Landesblindengeld auszuzahlen. Eine entsprechende Klage hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz jetzt abgewiesen.Bevollmächtigter des Klägers ist der VdK Sozialverband Rheinland-Pfalz, der im Auftrag der Ehefrau und Betreuerin des Klägers aus dem Kreis Ahrweiler im März 2008 Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz beantragt hatte.

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