Die Einsatzzeit des dritten Rettungswagens (RTW) war in der Verbandsgemeinde Adenau nur von kurzer Dauer. Wie das Ministerium für Gesundheit und Wissenschaft auf Anfrage der RZ jüngst bekannt gab, wurde der Einsatz des Fahrzeugs für dieses Jahr nicht weiterbewilligt. Als Gründe gab das Ministerium an, es habe zu wenige Einsätze in den vergangenen Monaten gegeben. Der Einsatz des RTW sei daher aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu rechtfertigen.
Bei den Menschen in der Verbandsgemeinde (VG) Adenau dürfte diese Entscheidung des Landes durchaus für Verwunderung sorgen. Bereits mehrfach haben Bürger gegenüber der RZ mitgeteilt, dass die notfallmedizinische Versorgungslage insbesondere seit der Schließung des Adenauer St.-Josef-Krankenhauses zum 31. März vergangenen Jahres angespannt und mit zum Teil erheblichen Wartezeiten verbunden sei. Aus Gründen der verbesserten Versorgungssicherheit war der Rettungswagen im vergangenen Juni vom Land Rheinland-Pfalz vorerst befristet bis Jahresende 2023 bewilligt worden. Die Einsatzkosten in Höhe von rund 200.000 Euro wurden bis Jahresende übernommen.
Verlängerung einst nicht ausgeschlossen
Bis zu dieser RTW-Bewilligung gab es in der VG Adenau nur einen Rettungswagen, der, stationiert in Adenau, schwerpunktmäßig die VG versorgte. Zu Hochzeiten, etwa wenn viele Touristen in der Region sind, unterstützte ein weiterer RTW, stationiert an der DRK-Rettungswache am Nürburgring, die notfallmedizinische Versorgung tagsüber im Adenauer Land. Mit dem nun im vergangenen Jahr bewilligten RTW waren damit insgesamt drei Fahrzeuge schwerpunktmäßig für die VG im Einsatz. Eine Verlängerung der RTW-Einsatzzeit hatte das Land im vergangenen Juni bei der Bewilligung nicht ausgeschlossen, diese jedoch von einer Neubewertung der Lage abhängig gemacht, die zum Jahresende 2023 erfolgen sollte.
Rund um die Uhr und stationiert an der Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) am Nürburgring, sollte der dritte Rettungswagen schwerpunktmäßig für die VG Adenau im Einsatz sein, so die Mitteilung des Landes im vergangenen Juni (die RZ berichtete). Und das war der RTW dann auch. Genau 97-mal in der Zeit zwischen dem 1. Juni und 31. Dezember 2023. Bei 27 Einsätzen habe es sich jedoch um Fehlalarme gehandelt, so lautet das Ergebnis einer Einsatzauswertung, welche das Ministerium für Gesundheit und Wissenschaft gemeinsam mit dem DRK vorgenommen hat. Hinsichtlich der nicht erfolgten Weiterbewilligung des RTW erklärte das Ministerium für Gesundheit und Wissenschaft, die Analyse der DRK-Einsatzdaten habe gezeigt, dass dem monatlichen Aufwand von rund 30.000 Euro im Durchschnitt eine sehr geringe Anzahl an Einsätzen gegenüberstünden, von denen einige auch im niedergelassenen Bereich hätten versorgt werden können.
Alternatives Versorgungskonzept im Fokus
Zusätzlich betonte das Landesministerium: „Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit hatte das Projekt im Sommer 2023 initiiert, um die medizinischen Notfallversorgung im bisherigen Einzugsbereich des St. Josef-Krankenhauses zu unterstützen. Gleichzeitig wollten die Verantwortlichen auch ein Gefühl dafür bekommen, wie hoch der Notfallversorgungsbedarf tatsächlich ist. Dies wurde gemeinsam mit dem DRK eruiert. Es ist immer differenziert zu bewerten, wenn monetäre Überlegungen und die gesundheitliche Versorgung miteinander abgewogen werden.“
Im Hinblick auf die aktuelle medizinische Versorgungslage nach dem Aus des dritten RTW teilte das Ministerium mit, es finanziere derzeit ein Projekt, das umsetzbare Konzepte für die Versorgung in der Region erarbeiten solle, und sprach hiermit auf den Wunsch der Beteiligten von Land, Kreis und VG an, ein alternatives medizinisches Konzept für eine Notfall- und Regelversorgung in der VG Adenau zu etablieren.
Land: Gute Versorgungssituation vorhanden
Dass Menschen in der Region aufgrund der aktuellen und anhaltenden Entwicklungen im Klinikbereich – insbesondere im Hinblick auf die erfolgte Krankenhausschließung in Adenau und die Schließung der Gynäkologischen Abteilung im Bad Neuenahr-Ahrweiler Maria-Hilf-Klinikum – jedoch Angst um ihre gesundheitliche Versorgung haben müssten, verneinte das Ministerium. Zwar sei gut nachvollziehbar, dass die Schließung der Geburtshilfe in Bad Neuenahr-Ahrweiler von Bürgern als Verlust wahrgenommen werde, allerdings werde die Entwicklung und die Situation des Maria-Hilf-Krankenhauses eher positiv eingeschätzt. Auch betonte das Ministerium, aufgrund der Bevölkerungsdichte seien die Entfernungen im Kreis Ahrweiler unbestritten zwar etwas weiter als in städtisch geprägten Gegenden, „aber es gibt verlässliche Strukturen, die eine sehr gute Versorgung anbieten“, so das Gesundheitsministerium abschließend.
Für die Verantwortlichen im Kreis Ahrweiler kam die nicht erfolgte Weiterbewilligung des Rettungswagens hingegen überraschend. Gegenüber unserer Zeitung teilte die Kreisverwaltung mit, dass Landrätin Cornelia Weigand mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 an die Verantwortlichen appelliert habe, die Einsatzzeit des RTW zu verlängern. „Mit Antwortschreiben vom 28. Dezember 2023 wurden wir seitens des Gesundheitsministeriums darüber informiert, dass eine Verlängerung der Projektfinanzierung für den zusätzlichen Rettungswagen vor dem Hintergrund der Analyse der Einsatzdaten leider nicht möglich sei. Weitere Mittel könnten hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden“, resümierte die Kreisverwaltung.
Kreis hatte für RTW-Verlängerung plädiert
Zudem sei vom Gesundheitsministerium angeregt worden, dass das in der Region Adenau zu erstellende medizinische Versorgungskonzept den Fokus unter anderem auch auf eine bessere Abstimmung der Notfallversorgung zwischen den ambulanten und stationären Leistungserbringern in der Region richten solle.
Auf die Frage, ob der Kreis nach dem dem Wegfall des dritten RTW nun ein notfallmedizinisches Versorgungskonzept habe, um den RTW-Ausfall zu kompensieren, teilte die Kreisverwaltung mit: „Die Organisation des regulären Rettungsdienstes sowie die Aufstellung des Landesrettungsdienstplans RLP liegt in Rheinland-Pfalz in der Zuständigkeit des Ministeriums des Innern und für Sport. Zur Durchführung des Rettungsdienstes ist das Land in verschiedene Rettungsdienstbereiche eingeteilt, die das Gebiet mehrerer Landkreise und kreisfreier Städte umfassen.“ Für den Rettungsdienstbereich Koblenz, dem auch der Landkreis Ahrweiler angehöre, sei die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige Rettungsdienstbehörde zuständig.
Haupteinsätze während Touristensaison
Im Hinblick auf den ausgeschiedenen dritten Rettungswagen betonte die Kreisverwaltung, dieser sei im Raum Adenau für sechs Monate vorgehalten worden, um mögliche Bedarfsspitzen unverzüglich abzudecken. Ereignet haben sich diese Bedarfsspitzen nach Auswertung des Deutschen Roten Kreuzes während der Saison des Nürburgrings. „Bei den Einsätzen, zu denen der dritte RTW im vergangenen Jahr ausrücken musste, handelte es sich um Einsätze, die während der Touristensaison am Nürburgring geschehen sind“, bilanzierte Ulrich Bergmann, Kreisgeschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Ahrweiler, im Hinblick auf die Einsätze des dritten RTW im RZ-Gespräch. Er betonte: „Nahezu alle behandelten Patienten hatten eine auswärtige Postleitzahl. Sie kamen also nicht aus Adenau und der Umgebung.“
Dass von vielen Menschen in der VG Adenau die medizinische Versorgungslage anders und mitunter auch bedrohlicher wahrgenommen werde, sei verständlich, so Bergmann weiter. „Natürlich wird die Versorgungslage von Betroffenen selbst anders wahrgenommen als von Außenstehenden. Aber Fakt ist, dass der zusätzliche Rettungswagen in den vergangenen Monaten im Durschnitt einmal pro Tag im Einsatz war. Von daher war eine Verlängerung der Einsatzzeit aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu rechtfertigen.“
Versorgungslage weiter im Blick
Im Hinblick auf die aktuelle notfallmedizinische Versorgungssituation in der VG Adenau erklärte der DRK-Kreisgeschäftsführer, die Versorgungssicherheit sei auch nach dem Wegfall des dritten RTW gegeben. „Wir behalten die Versorgungssituation natürlich weiter im Blick. Sollte sich etwas ändern, werden wir schnellstmöglich reagieren“, so Bergmann.