Karnevalisten aus Hönningen dürfen erstmals kein Festzelt aufbauen
Karneval in Hönningen im Ausweichquartier: Behörde verbietet Narrhalla in der gelben Zone
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Der KG Vorstand und die aktuellen Tollitäten auf dem Platz, auf dem das Zelt stehen sollte. Foto: Alexandra Pauly
Alexandra Pauly

Hönningen. Die KG Rot-Weiß Hönningen versteht die Welt nicht mehr: Der Hönninger Karneval wird zum ersten Mal in 71 Jahren Vereinsgeschichte außerhalb der Ortsgemeinde gefeiert, und zwar in der Mehrzweckhalle in Leimbach. Für die Narrhalla der Hönninger im Zelt gibt es nach der Flut keine behördliche Erlaubnis mehr.

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Der KG Vorstand und die aktuellen Tollitäten auf dem Platz, auf dem das Zelt stehen sollte. Foto: Alexandra Pauly
Alexandra Pauly

Die SGD Nord genehmigt keinen Zeltaufbau im Bereich des Sportplatzes, wo die Hönninger Narren traditionell ihr Quartier hatten. Der Grund: Das Zelt stünde dann in der gelben Zone.

Die Karnevalsgesellschaft Rot-Weiß Hönningen ist eine der größten Gesellschaften an der Mittelahr mit vielen Aktiven und einem großen karnevalistischem Programm. Zuerst versuchte man die Corona-Jahre zu meistern, dann kam die Flutnacht, in der die KG Hönningen, wie so viele, alles verloren hat. Technik, Bühne, Ausstattung, Heizung, Wagen.

„Nun geht es langsam wieder aufwärts, und nachdem wir in der Session 2022/2023 mit unserem Prinzenpaar ein reduziertes Programm veranstaltet haben, wollten wir nun in der bevorstehenden Session 2023/2024 wieder voll durchstarten“, so der Präsident der KG, Michael Pauly. „Wir haben auch in dieser Session tolle Tollitäten. Und die haben sich schon riesig auf den Hönninger Zeltkarneval gefreut.“ Doch daraus wird nichts.

Warum die SGD keine Genehmigung gibt

Auf RZ-Anfrage erklärt die SGD Nord: „Bei dem Festzelt handelt es sich um eine bauliche Anlage. Der vorgesehene Standort liegt im Überschwemmungsgebiet der Ahr. Die Fläche ist ab etwa einem 25-jährlichen Hochwasserereignis überflutungsgefährdet. Der Wasserstand bei einem 100-jährlichen Hochwasser beträgt bis zu 1,50 Meter. Dieses betrifft auch den Fluchtweg (Schulstraße) am Tiefpunkt.“ In ihrer Antwort weist die Behörde darauf hin, dass die „Errichtung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet nach Paragraf 78, Absatz 4, Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersagt ist.“

Nach Paragraf 78, Absatz 5, könne die zuständige Behörde die Errichtung im Einzelfall genehmigen, wenn die dort genannten Voraussetzungen ausnahmslos erfüllt sind. Die Genehmigung setze einen Antrag voraus. Ein solcher liege bisher nicht vor. Mit den Antragsunterlagen sei zudem fachlich nachzuweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Gegenüber den Vertretern der Ortsgemeinde und des Vereins sei dargelegt worden, dass aus fachlicher Sicht hierfür geringe Erfolgsaussichten bestünden.

Ärger über zu viel Bürokratie

„Wir waren bereit, alle Auflagen zu erfüllen. Das Zelt sollte extra fast 200 Meter von der Ahr aufgebaut werden. Wir hätten die Auflagen, was Ausräumen und Wände hochziehen oder Zelt abbauen angeht, erfüllen können“, sagt dagegen der Präsident der KG. Der Hönninger Ortsbürgermeister Jürgen Schwarzmann ärgert sich über so viel Bürokratie. „Wenn wir nur noch so arbeiten, geht im Ahrtal nichts mehr“, sagt er. Von einer „willkürlich gezogenen sogenannten gelben Zone“ spricht Pauly. „Trotz aller Bemühungen im Zusammenspiel mit der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde gab es keine Einsicht bei der zuständigen Behörde“, so Pauly.

Ausweichquartier in Hönningen

Als Ausweichquartier zum Feiern wird nun die Mehrzweckhalle in Leimbach genutzt. Die Ortsgemeinde Leimbach stellt den Karnevalsfreunden aus Hönningen die Halle für die drei Veranstaltungen Prunksitzung, Kindersitzung und „Hünge danzt“ zur Verfügung.

Lösung für die Zukunft ist gefragt

Wie geht es nun weiter? Es sollen Gespräche geführt werden. „Wir wollen Anfang des Jahres in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Adenau und Altenahr alle Vereine an einen Tisch holen und die entsprechenden Behörden dazu, um für die Zukunft eine tragbare Lösung zu finden, die allen gerecht werden kann. Einseitige Verbote brechen den Veranstaltungen im Ahrtal das Genick“, so Präsident Michael Pauly. Die SGD Nord teilt auf RZ-Anfrage über ihre Pressestelle mit, dass sie ihren Teil bei der Suche nach einer Lösung beitragen wolle. Bisher seien ihr aber keine Alternativen angetragen worden.

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