Beschwerdeverfahren zu Ahrflut
Juristische Entscheidung ist „schwer zu akzeptieren“
Meterhoch türmten sich wenige Tage nach der Flutkatastrophe Wohnwagen, Gastanks, Bäume und Schrott an einer Brücke über die Ahr.
Boris Roessler

Das hätten sich viele Menschen im Ahrtal anders gewünscht: Das strafrechtliche Verfahren zur Ahrflut 2021 ist vorerst beendet. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Beschwerdeverfahren abgelehnt, was im Ahrtal kritisch kommentiert wird.

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Was viele im Ahrtal bereits vermutet hatten, ist nun Realität: Die Koblenzer Staatsanwaltschaft wird die strafrechtlichen Ermittlungen in Zusammenhang mit der Ahrflut vom Juli 2021 nicht wieder aufnehmen. Am Montag hatte die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mitgeteilt, dass sie die Beschwerde zur Einstellung der Ermittlungen gegen den Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) zurückgewiesen hat.

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Kreis AhrweilerJustiz

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