Dies betrifft zum einen die Firma Akro-Plastic, die auf einer 20.000 Quadratmeter großen Fläche im zweiten Bauabschnitt des Gewerbegebietes eine Betriebserweiterung plant. Die festgesetzte Gebäudehöhe beläuft sich dort auf 25 Meter. Dieser Wert soll jetzt auf 34 Meter angehoben werden. Ähnlich gelagert ist der zweite Fall: Der betrifft eine Firma, die ihre Betriebsstätte bislang auf dem Akro-Gelände hat und jetzt in einem noch zu bestimmenden Teilbereich Siloanlagen bis zu einer Höhe von 20 Metern bauen möchte. Der Bebauungsplan sieht dort aber nur eine Maximalhöhe von 13 Metern vor. Auch dieser Änderung erteilte der Zweckverband seine Zustimmung.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der Durchführung des förmlichen Änderungsverfahrens beauftragt. Der Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen wird direkt vom Antragsteller an das Ingenieurbüro erteilt. Der Zweckverband beteiligt sich mit 50 Prozent an den Kosten.
Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Industriegebiet müssen nach den gesetzlichen Vorgaben zwei Tanks mit einem Fassungsvermögen von je 200 Kubikmetern Löschwasser eingeplant werden. Einer der beiden Behälter soll im Bereich der Kreuzung Gleeser Weg/Im Schülert platziert werden, der zweite an der Kreuzung Gleeser Weg/Im Stiefelfeld. Über die konkreten Standorte finden derzeit Abstimmungsgespräche statt. Sobald diese abgeschlossen sind, kann die Ausschreibung erfolgen, sodass die Arbeiten im Sommer erledigt werden können. Da die nächste Zweckverbandssitzung voraussichtlich aber erst im Herbst stattfindet, wurde der Vorsitzende, Verbandsbürgermeister Johannes Bell, ermächtigt, in Abstimmung mit seinem Stellvertreter, dem Niederzissener Ortsbürgermeister Rolf Hans, den Auftrag zu erteilen.
Die Kosten für das Projekt werden sich auf etwa 350.000 Euro belaufen. „Zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung waren in der Kostenkalkulation vorgesehen, sodass entsprechende Mittel im Haushaltsplan enthalten sind“, sagte Bell. Das Vorhaben wird wie die weiteren zuwendungsfähigen Kosten vom Land mit 50 Prozent bezuschusst. In der Verbandsordnung wird der Bereich des Industriegebietes in den Gemeinden Niederzissen und Wehr festgelegt. Da der Gewerbepark sich jedoch wegen der vorgeschriebenen Ausgleichsflächen inzwischen auch auf die Ortsgemeinden Glees, Brenk und Niederdürenbach ausgeweitet hat, ist eine Anpassung erforderlich. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung kann die Festlegung des Verbandsgebietes auch allein über eine Grundbuchkarte erfolgen, in der das eigentliche Gewerbegebiet eindeutig markiert und abgegrenzt wird. Die abseits liegenden Flächen in den Ortsgemeinden Glees, Brenk, Wehr, Niederzissen und Niederdürenbach werden lediglich aufgelistet und unter Angabe von Gemarkung, Flur und Parzelle definiert. Die entsprechende Änderung der Verbandsordnung wurde einstimmig beschlossen.
Von unserem Mitarbeiter Hans-Willi Kempenich