Alkoholkranker Angeklagter muss fünf Jahre hinter Gitter - Unterbringung in Entziehungsanstalt - Letzte Chance vor Sicherungsverwahrung? : Haft nach Diebestouren in Sinziger Einkaufsmärkten: Angeklagter muss fünf Jahre hinter Gitter
Alkoholkranker Angeklagter muss fünf Jahre hinter Gitter - Unterbringung in Entziehungsanstalt - Letzte Chance vor Sicherungsverwahrung?
Haft nach Diebestouren in Sinziger Einkaufsmärkten: Angeklagter muss fünf Jahre hinter Gitter
Die kriminelle Karriere des Angeklagten begann 1997. Jetzt wurde er vom Landgericht Koblenz zu einer Haftstrafe verurteilt. picture alliance/dpa
Koblenz/Sinzig. Ein Ladendieb mit einer Vorliebe für hochprozentige Spirituosen brachte im Frühjahr zwei Lebensmitteleinzelhändler in Sinzig schier zur Verzweiflung. Jetzt hat er dafür vom Landgericht Koblenz die Quittung erhalten.
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Wegen besonders schweren Diebstahls mit Waffen wurde der 39-jährige Obdachlose zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Kammer ordnete für den Mann mit Alkoholproblem zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das Urteil soll ein deutliches Signal sein.