Als Grund für die Kündigung der Verträge, die per Einschreiben an die Eltern der mehr als 500 Schülerinnen und Schüler versendet wurden, wird die „behördliche Nutzungsuntersagung“ zum Ende des Schuljahres genannt. „Unter den Kindern hat das am Morgen Betroffenheit und Verunsicherung ausgelöst. Manche Lehrer mussten beruhigen und trösten“, berichtet ein Lehrer des Gymnasiums der Rhein-Zeitung. „Wieder einmal hat Soliman, der mehrfach erklärt hat, die Schule würdevoll bis zum Sommer führen zu wollen, für Erschrockenheit und Sorgen bei Eltern und Kindern gesorgt.“
Peter Soliman hat die Schulschließung wiederholt mit untragbar hohen Kosten für eine Brandschutzsanierung der historischen Klostergebäude begründet. Obwohl der Kreis Ahrweiler als Aufsichtsbehörde mehrfach angekündigt hat, die laufende Duldung der Brandschutzauflagen zu verlängern, hat Soliman diese bislang nicht beantragt.
Ohne Entscheidung ist zudem am Dienstag der erste Prozesstag vor dem Arbeitsgericht in Koblenz verlaufen, bei dem es um die Rechtmäßigkeit des Betriebsrats der Angestellten des Gymnasiums Nonnenwerth ging. Die Richterin gab den Prozessbeteiligten nach gut einer Stunde Verhandlungsdauer noch einmal die Möglichkeit, sich bis zum nächsten Kammertermin am 5. April gütlich zu einigen.
Der Schulträger, die „Privates Gymnasium Nonnenwerth gGmbH“ mit ihrem Geschäftsführer Peter Soliman, will den Betriebsrat nicht anerkennen. Dieser war Ende November aus den Reihen der angestellten Lehrer und Bediensteten des Gymnasiums gewählt worden, nachdem der Schulträger bereits die Schließung des Gymnasiums und die Entlassung der Angestellten bis spätestens zum Schuljahresende im Juli 2022 angekündigt und zum Teil ausgesprochen hatte.
Nach Informationen der Rhein-Zeitung will der Schulträger den Betriebsrat auch deswegen nicht anerkennen, weil es an der Schule bereits eine Mitarbeitervertretung gibt. Diese stammt noch aus der Zeit vor der Übernahme der Schule durch Peter Soliman, als die Bediensteten noch Verträge nach dem Kirchenrecht hatten. Eine Mitarbeitervertretung hat allerdings im Vergleich zu einem Betriebsrat wesentlich weniger Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten. Zudem soll die Wahl des Betriebsrats nach Ansicht des Schulträgers nicht rechtmäßig verlaufen und damit unwirksam sein. Das wird vom Betriebsrat selbst und dessen Rechtsvertretern vehement bestritten.
Das Traditionsgymnasium auf der Rheininsel war im August 2020 überraschend samt Insel und aller Gebäude vom Orden der Franziskanerinnen von Nonnenwerth verkauft worden. Eigentümer und Schulträger wurde der Unternehmer Peter Soliman, der unter anderem die International School on the Rhine (ISR) in Neuss, eine Privatschule, betreibt. Als Grund für die Schulschließung macht Soliman selbst immer wieder Brandschutzprobleme geltend. Noch laufen Bemühungen, den Schulbetrieb durch den Verein „Rettet Nonnenwerth“ weiterführen zu können. ckk