Güllebecken: Kreisverwaltung und Gemeinde gehen in Berufung
Gelsdorf
Güllebecken: Kreisverwaltung und Gemeinde gehen in Berufung
Gelsdorf. Die Kreisverwaltung Ahrweiler und die Gemeindeverwaltung Grafschaft gehen weiter gegen die Errichtung des Güllebeckens in Grafschaft-Gelsdorf vor. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wollen sie nicht hinnehmen.
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Gelsdorf. Die Kreisverwaltung Ahrweiler und die Gemeindeverwaltung Grafschaft gehen weiter gegen die Errichtung des Güllebeckens in Grafschaft-Gelsdorf vor. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wollen sie nicht hinnehmen.
Die Kreisverwaltung Ahrweiler und die Gemeindeverwaltung Grafschaft haben beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz die Zulassung der Berufung gegen das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz beantragt.