Nachdem der Prozess vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler zu Ende gegangen ist, läuft gerade die sechswöchige Urteilsabsetzungsfrist. Martin Gausmann
Die ehemalige Betreiberin des Gnadenhofs Eifel ist wegen quälerischer Tiermisshandlung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre. Aber bleibt es dabei?
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Über sechs Prozesstage hat sich die Hauptverhandlung am Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hingezogen, in der es um mutmaßliche Verstöße der ehemaligen Betreiberin des Gnadenhofs Eifel gegen das Tierschutzgesetz ging, bis die Richterin am 2. Dezember das Urteil verkündete.