Reaktionen aus Kreis Ahrweiler
Gesetz besagt: Sonntags darf nicht getrödelt werden
Dorfflohmärkte, auf denen wie hier beim Koisdorfer Krempelsmarkt Privatleute ihren Trödel anbieten, haben eher einen Dorffestcharakter für alle Beteiligten.
Judith Schumacher

Hof- und Dorfflohmärkte sind an Sonn- und Feiertagen in Rheinland-Pfalz verboten. Darauf wies nun noch einmal die ADD hin – und stieß mit ihrer Weisung auf großes Unverständnis bei den Bürgermeistern im Kreis Ahrweiler.

Lesezeit 6 Minuten
Dorfflohmärkte erfreuen sich im Kreis Ahrweiler großer Beliebtheit sowohl bei Veranstaltern als auch bei Besuchern. Allerdings fanden sie vielerorts in Rheinland-Pfalz auch an Sonntagen statt, was nach Auslegung des Sonn- und Feiertagsgesetzes nach Angaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) so nicht statthaft war.

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