Niederländer musste sich bereits in seiner Heimat wegen gleiche Anklage verantworten
Gericht urteilt: Geldautomatensprenger von Niederzissen muss in Haft
Justitia
Der 25-Jährige, der wegen schweren sexuellem Missbrauch angeklagt war, zeigte sich voll geständig. Vor einer Gefängnisstrafe bewahrte es ihn nicht.
David-Wolfgang Ebener. dpa/David-Wolfgang Ebener

Zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten ist ein 26-jähriger Mann aus den Niederlanden verurteilt worden, nachdem dieser in Niederzissen mit zwei weiteren unbekannten Männern einen Geldautomaten gesprengt hatte. Dies hat die 1. Strafkammer um Richter Thomas Metzger am Landgericht Koblenz entschieden. Bereits am ersten der beiden Prozesstage ließ sich der Angeklagte geständig ein. Zudem muss es insgesamt 5000 Euro zurückzahlen.

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Die Geschichte um die Sprengung ist schnell erzählt: Mit einem Alfa Romeo, den sie mit gestohlenen Kennzeichen ausgestattet haben sollen und wie ein BMW aussah, wie mehrere Zeugen berichteten, sollen der Angeklagte und seine Mittäter vom Tatort geflohen und auf der Flucht auf Höhe des Nürburgrings verunglückt sein, woraufhin sie die Flucht zu Fuß fortsetzten. Mehr als 580 000 Euro soll der Schaden am Fahrzeug betragen. Die Tat beging er seinerzeit, um seinen Lebensunterhalt damit zu finanzieren. Rund 30 000 Euro sollen aus dem Automaten entwendet worden sein, wobei er mit 5000 Euro für seine Tatbeteiligung honoriert werden sollte.

Täter will sich Bau selbst beigebracht haben

Zur Tat gab er zu Protokoll, dass er das Material organisiert und sich den Bau sowie die Anbringung des Sprengsatzes mittels Videos selbst beigebracht habe. Bereits in den Niederlanden musste er sich wegen einer anderen Geldautomaten-Sprengung verantworten, die zwei Wochen nach der Tat in Niederzissen stattgefunden haben soll. Aufgrund der Beweislage ist er seinerzeit freigesprochen worden. Bereits am ersten Verhandlungstag gab es Verständigungsgespräche, die allerdings aus juristisch, formellen Gründen nicht zustande kamen. Seinerzeit stand eine Haftstrafe von drei Jahren bis vier Jahren und sechs Monaten im Raum.

Bei ihren Plädoyers forderte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten sowie die Verteidigung eine Haftstrafe von vier Jahren. Der Niederländer hat eine Verwaltungs- und Betriebswirtschaftslehre absolviert, die er auch abschloss. Auch im Bereich Handel und in der Kindererziehung begann er in den Niederlanden eine Ausbildung, die er allerdings frühzeitig abbrach. In der Folge absolvierte er einen Taxiführerschein, wobei er während der Corona-Pandemie von Sozialleistungen lebte.

Niederländer laut eigener Aussage depressiv

Seit einem Fahrradunfall lebt er mit schweren Beeinträchtigungen, weswegen er am ersten Prozesstag aussagte, dass er daher kognitiv nicht mehr in der Lage sei, eine Ausbildung zu absolvieren. Er habe seitdem einen Hirnschaden, hat eine Metallplatte unter seinem Jochbein und hat auf einem Auge kein Tageslicht mehr. Aufgrund dieser Umstände litt er seitdem an Depressionen.

Auch die Fein- und Grobmotorikschulungen setzten ihn damals psychisch zu, wie er angab. Da man ihm nicht nachweisen konnte, dass die gesamte Summe in seinem Besitz, verurteilte ihn die 1. Strafkammer nur zur Zurückzahlung von 5000 Euro. Das ist die Summe, die der Niederländer seinerzeit für seine Tatbeteiligung bekommen hatte.

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