Grafschaft
Gericht entscheidet: Güllebecken in Gelsdorf darf gebaut werden

Aller Protest vergebens? Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Gelsdorfer Landwirt Recht.

N.N.

Grafschaft. Das Güllebecken in Gelsdorf darf gebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Bürgerinitiative gegen industrielle Güllelager und Massentierhaltung in Wohnortnähe reagierte enttäuscht.

Im mehr als drei Jahre langen Streit um die Errichtung eines Güllebeckens auf einem Feld in der Nähe zu Gelsdorf hat das Verwaltungsgericht Koblenz nun zugunsten des Gelsdorfer Landwirts Theo Münch entschieden (Urteil vom 20. Oktober 2016, 1 K 88/16. KO).

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