Vorerst keine weiteren Pläne
Gelsdorfer Baugebiet „Wildacker“ liegt auf Eis
Ein Wohngebiet mit rund 45 Einheiten, eine Gemeinbedarfsfläche mit neuer Grundschule nebst Sporthalle und neue Straßenverkehrsflächen zur Umfahrung der Ortsdurchfahrt von Gelsdorf waren unter anderem geplant. Zuletzt kippte der Gemeinderat Grafschaft den Aufstellungsbeschluss für das überörtliche Baugebiet im Bereich Wildacker.
Horst Bach

Vorerst wird das Baugebiet „Wildacker“ in Gelsdorf vom Gemeinderat nicht weiter verfolgt. Grund ist eine geplante Vergrößerung des Gebiets und damit verbunden weiterer bürokratischer Aufwand. Ganz vom Tisch ist das Vorhaben allerdings nicht.

Entwicklungskonzeption Gelsdorfer „Wildacker“ - vom Reißbrett in den Reißwolf. Ohne Gegenstimme hat der Gemeinderat Grafschaft am Donnerstagabend im Ringener Rathaus beschlossen, die 45. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wildacker“ werden nicht weiter verfolgt.

Was die Fraktionen dazu sagen

Mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses hat die Kommunalpolitik den Plänen für das Gelsdorfer Areal praktisch die Basis entzogen – zumindest vorerst. Denn die SPD-, die CDU- und die FDP-Fraktion wollen den „Wildacker“ nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf Eis liegen. Im Gegenteil: In einer gemeinsamen Stellungnahme hält es die Kommunalpolitik für nicht ausgeschlossen, dass man sich „zu gegebener Zeit“ wieder mit einem neuen Verfahren einbringen wird. „Selbstverständlich mit Beteiligung des Ortsbeirats“, betonte Hubert Münch (SPD).

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Roland Schaaf hielt fest: „Was klar sein muss, ist, worauf unser Antrag abzielt, und das kann nur die Aufhebung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses sein.“ Konsequenz: „Zurück auf null, völliger Neustart in einem anderen Verfahren“, unterstrich Schaaf. Unterdessen unterstrich der Fraktionsvorsitzende der FWG, Lothar Barth: „Wenn wir sagen, wir setzen jetzt einen Stopp, wir sind bereit, einen neuen Weg einzuschlagen.“

Ratsmitglied Hermann-Josef Dahlhausen (FWG und Ortsvorsteher von Gelsdorf) bekundete: „Für uns hat der zeitnahe Hochwasserschutz oberste Priorität.“ Dahlhausen unterstrich, dass erst nach einem gesicherten Schutz, nachgewiesener Kanalverträglichkeit im alten Kern Gelsdorfs und geprüftem Bedarf an schulischer Infrastruktur eine sinnvolle und verantwortbare Bauleitplanung stattfinden könne.

Das Problem mit dem Aufstellungsbeschluss

Der Grafschafter Gemeinderat hatte im September 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wildacker“ gefasst. Vorgesehen war hier die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit rund 45 Einheiten, einer Gemeinbedarfsfläche zur Unterbringung von Grundschule mit Sporthalle sowie Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus. Apropos ursprünglicher Geltungsbereich von rund 9,5 Hektar: Für die Planungsleistungen zeichnete das Büro West verantwortlich. Das Gesamthonorar belief sich auf rund 50.000 Euro.

Fünf Jahre später rückte ein viel größerer „Wildacker“ ins Blickfeld. Indes sprach sich der Rat 2023 auch für eine Verschiebung der Umfahrungsstrecke von Gelsdorf um rund 140 Meter aus. Das Planungsbüro West machte sich erneut ans Werk und plante den „Wildacker“ neu mit Schule, Sporthalle, Parkplatz, Grünflächen, Bolzplatz und bewaldeter Ausgleichsfläche. Aus der Verschiebung der Umgehungsstraße resultierte eine deutliche Vergrößerung des Geltungsbereiches auf etwa 16,4 Hektar. Ein Problemfall schlechthin. Denn hätte sich der Rat für ein größeres Plangebiet ausgesprochen, so hätte zuerst mal ein neuer Aufstellungsbeschluss „Wildacker“ gefasst, und die landesplanerische Stellungnahme neu beantragt werden müssen. Unterm Strich wohl eine schier unendliche Geschichte.

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