Geld fürs Ahrtal aus dem 30-Milliarden-Wiederaufbaufonds: "Schäden bis zum Ende der Antragsfrist ausreichend erfassen"
Geld fürs Ahrtal aus dem 30-Milliarden-Wiederaufbaufonds: Ministerium hält an Deadline 30. Juni 2023 fest
Die Anträge auf Geld aus dem 30-MilliardenTopf von Bund und Ländern müssen bis 30. Juni 2023 gestellt werden. Die Frist gilt auch für die Anträge von Privatleuten auf ISB-Wiederaufbauhilfe. Foto: Frank Bugge
Frank Bugge

Die Frist steht wie eine unheilvolle, immer näherkommende Wolke über dem Flutgebiet Ahrtal: Der „Annahmeschluss“ für Anträge auf Geld aus dem 30 Milliarden schweren Topf der Wiederaufbauhilfe von Bund und Ländern für Flutbetroffene.

„Die Anträge sind von den geschädigten Antragsberechtigten spätestens bis zum 30. Juni 2023 zu stellen“, heißt es in der „Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021.“ Die Frist gilt für alle Privatleute, Vereine sowie Unternehmen bei der ISB-Hausrat- und Wiederaufbauhilfe genauso wie für Kommunen und den Kreis.

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