Quellenstadt ist an bundesweite Plattform angeschlossen - Gebühren werden über Parkster-App abgerechnet
Gebühren werden über Parkster-App abgerechnet: Handy-Parken ab sofort in Bad Breisig möglich
Statt einen Parkschein zu ziehen, können Autofahrer im Stadtgebiet von Bad Breisig über die Parkster-App auf dem Smartphone ihre Parkgebühren entrichten.
Sabina Christensen (Parkster AB)

Autofahrer können im gesamten Stadtgebiet von Bad Breisig ihre Parkgebühren ab sofort mit dem Smartphone bezahlen. Kooperationspartner in Bad Breisig ist die bundesweite Plattform Smartparking. Über die App Parkster können Autofahrer dabei ihren digitalen Parkschein ohne Zusatzgebühren lösen.

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Beim sogenannten Handy-Parken haben Autofahrer die Möglichkeit, den Parkvorgang vorzeitig zu beenden, sobald sie zurück an ihrem Fahrzeug sind. „Autofahrer legen Wert darauf, dass Handy-Parken sie nicht mehr kostet als ein gedruckter Parkschein. So das Ergebnis einer vom Marktforschungsinstitut YouGov in unserem Auftrag durchgeführten Umfrage“, so Elin Keim, Chief Operating Officer bei der Parkster GmbH. Sowohl der Download als auch die private Nutzung des Basisdienstes der Parkster-App seien kostenlos. Autofahrer würden immer das Gleiche zahlen wie am Parkautomaten, versichert Keim.

Das System funktioniert wie folgt: Der Autofahrer lädt die Parkster-App für Android oder iOS herunter und registriert sich einmalig. Für den digitalen Parkschein wählt er den Parkplatz in der App aus und gibt Parkdauer und Kennzeichen ein. Bezahlt wird auf monatliche Sammelrechnung oder mit Kreditkarte. Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Die kommunale Verkehrsüberwachung erhält alle über die Parkster-App gelösten Parkscheine auf ihre Kontrollgeräte. Deren Mitarbeiter sehen bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob es gültig ist.

Einmal installiert, kann der Autofahrer die App nicht nur in Bad Breisig, sondern auf jedem Parkster-Parkplatz in ganz Deutschland nutzen. Eine Übersicht aller Parkplätze gibt es in der App sowie im Internet unter www.park ster.com/de/locations/. Zusatzkosten fallen dem Anbieter zufolge beim digitalen Smartphone-Parken nicht an. Darüber hinaus gibt es die Parkster-App mit Plus, die Mehrwertdienste, etwa ein gemeinsames Familienkonto, bereithält. Diese sind allerdings kostenpflichtig. Der Autofahrer kann aber für jeden einzelnen Parkvorgang neu festlegen, ob er sie nutzen möchte. Infos dazu gibt es im Netz auf der Internetseite von Parkster.

Weitere Informationen sind im Internet unter www.parkster.de erhältlich.

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