Antrag liegt dem Kreistag vor
FWG drängt auf schnellen Schutz vor neuer Ahrflut
Im Sinziger Stadtgebiet war das zweijährige Hochwasser der Ahr aufgrund der Geröllmengen im Flussbett stellenweise stärker als vor der Flut 2021 angestiegen.
Archiv Reiner Friedsam. Reiner Friedsam

Das Hochwasser am 9. Januar lässt die Menschen im Ahrtal nicht los. Die FWG hat für die Sitzung des Kreistags am 14. März in Ahrweiler einen Antrag vorbereitet, der dringend schnelles Handeln fordert.

Eile sieht die Freie Wähler Gemeinschaft (FWG) im Kreis Ahrweiler beim Hochwasserschutz an der Ahr geboten. In einem aktuellen Antrag an den Kreistag, der am Freitag, 14. März, um 14.30 Uhr tagt, fordert die Fraktion eine „sofortige Durchführung von Räumungsmaßnahmen der Gewässersohle der Ahr und in den Uferbereichen“. In den Sitzungen des Kreis- und Umweltausschusses im Januar und im Februar war angemerkt worden, dass hier besonnen und mit Blick auf den gesamten Flussverlauf vorgegangen werden solle. Doch die Freien Wähler fürchten eine neue Katastrophe.

Bei der verheerenden Flut 2021 sei die Gewässersohle der Ahr durch angeschwemmte Erdmassen – überwiegend Kies – in vielen Bereichen drastisch erhöht worden, formuliert die Fraktion in ihrem Antrag. Vor genau zwei Jahren habe der Kultur- und Umweltausschuss den Kreistag ermächtigt, einen überörtlichen Maßnahmenplan in Auftrag zu geben. Dabei sollten die örtlichen Konzepte berücksichtigt werden. „Im Vorgriff werden derzeit neben Beräumungsmaßnahmen bereits Wiederherstellungsmaßnahmen zur Verbesserung des Abflusses durch die strömungsgünstige Umlagerung und Beseitigung von Kiesmassen sowie die Beseitigung von verborgenen, großen Trümmerteilen unter der Flusssohle umgesetzt“, hieß es in der Vorlage zur Sitzung am 10. März 2023, merkt die Fraktion an.

700 Maßnahmen an der Ahr und an Gewässern zweiter Ordnung

Sie fordert, dass in Abstimmung mit den Planungen zur Gewässerwiederherstellung „umgehend durch das Planungsbüro Gebler eine Ausarbeitung der gefährdeten Stellen für die Ortslagen erfolgen“ solle und dann die Ausschreibung der Maßnahmen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Die Untersuchungen zur Kampfmittelbelastung hätten, zeitlich gesehen, längst durchgeführt werden können, moniert die Fraktion.

Circa 700 Maßnahmen an der Ahr und Gewässern zweiter Ordnung, die in der Zuständigkeit des Kreises lägen, seien im Gewässerwiederherstellungskonzept vom Dezember 2023 verzeichnet, hatte Bruno Büchele, Geschäftsführer der Wat Ingenieurgesellschaft aus Karlsruhe, im Februar vor dem Kreis- und Umweltausschuss erklärt.

Neben 25 Teilprojekten seien für alle Maßnahmen die Planungspakete gestartet. Das nächste Ziel seien Entwurfsplanung und Förderanträge bis zum zweiten Quartal 2026. Konkret seien bereits Haufwerke im Flussbett bei Heimersheim-Lohrsdorf und Walporzheim geräumt worden. 

Notmaßnahmen genau betrachten, um flussabwärts nichts zu verschlimmern

Die Beobachtungen aus dem Hochwasser vom 9. Januar flössen in die weitere Gewässerplanung ein, hatte der Ingenieur erklärt. Doch wenn kurzfristige Notmaßnahmen verfolgt würden, seien Kapazitäten und Prioritäten zulasten anderer Maßnahmen anzupassen. Das Ziel, alle Teilprojekte bis Mitte 2026 mit Entwurfsplanung und Förderanträgen auszustatten, sei anspruchsvoll und nicht gesichert. Kurzfristige Notmaßnahmen würden es gefährden und den Planungsprozess durcheinanderbringen, machte Büchele deutlich. Man müsse die Notmaßnahmen genau betrachten, damit flussabwärts nichts verschlimmert werde, hatte Landrätin Cornelia Weigand betont.

Die lange Dauer der Umsetzung jedoch beklagen mehrere Kreistagsfraktionen. Auf eine Nachfrage von FDP-Sprecher Ulrich Van Bebber hatte Büchele auf 2030 verwiesen: Bis dahin sollten alle Maßnahmen umgesetzt sein. Schneller zu sein, halte sie für unrealistisch, hatte Regierungsdirektorin Anja Toenneßen dazu erklärt, die als Geschäftsbereichsleiterin unter anderem für die Bau- und die Umweltabteilung des Kreises verantwortlich ist.

„Fünf Jahre, in denen Starkregenereignisse unkalkulierbar bleiben“, hatte der FDP-Fraktionssprecher resümiert und mehr Sicherheit gefordert. „Tun wir alles, um Schäden zu vermeiden?“, hatte Van Bebber schließlich gefragt. Der Antrag der FWG wird die Diskussion in der nächsten Kreistagssitzung vermutlich erneut anheizen.

Die Mitglieder des Kreistags treffen sich am Freitag, 14. März um 14.30 Uhr im großen Sitzungssaal im vierten Stock der Kreisverwaltung in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Neben dem FWG-Antrag stehen auch die Tourismusstrategie und der Sachstand zum Wiederaufbau auf der Tagesordnung.

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