Kommunalpolitiker und Landesregierung sind froh über Fristverlängerung
Fristverlängerung für Wiederaufbauhilfen: Das Ahrtal atmet auf
Ein Weihnachtsbaum steht vor einem flutzerstörten Haus in Mayschoß. Die Nachricht, dass die Frist für Anträge zum Wiederaufbau um drei Jahre verlängert wird, ist wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk.
Thomas Frey/dpa

Die Botschaft aus dem Kreis Ahrweiler an die Landes- und Bundespolitik war klar: Es muss eine Fristverlängerung für die Wiederaufbauanträge geben. Nach längerem Tauziehen haben sich Berlin und Mainz jetzt auf eine deutlich großzügigere Frist bei Förderanträgen zum Wiederaufbau im flutgeschädigten Ahrtal geeinigt.

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Bislang mussten alle kommunalen und privaten Anträge für den milliardenschweren Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern bis Juni 2023 gestellt werden. Dies wurde angesichts von allein fast 2800 kommunalen Anträgen etwa für zerstörte Straßen, Brücken, Kitas, Schulen und Sportplätzen für unmöglich gehalten. Hier erste lokale Reaktionen:

Landrätin Cornelia Weigand erklärt: „Die Verlängerung der Antragsfrist für Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds für das Ahrtal ist für die Menschen und Kommunen in unserem Kreis eine großartige Nachricht. Dafür haben wir uns gemeinsam mit den kommunalpolitisch Verantwortlichen vor Ort nahezu täglich eingesetzt und gekämpft. Umso glücklicher sind wir nun, dass uns dieser zeitliche Druck genommen wurde und wir die Möglichkeit erhalten haben, den Aufbau nachhaltig und resilient voranzutreiben. Insbesondere für die von der Flut betroffenen Menschen im Ahrtal, die bislang aufgrund fehlender Gutachter oder anderer Hürden den Wiederaufbau noch nicht anpacken konnten, wird dies eine unglaubliche Erleichterung sein. Wir als Kreis werden zusammen mit allen Akteuren auch weiterhin alles Erdenkliche tun, um hierfür die besten Voraussetzungen zu schaffen.“

Thomas Weimer, Leiter des vom Land eingerichteten Verbindungsbüros im Ahrtal, sagt auf Anfrage unserer Zeitung: „Mir fällt ein Stein vom Herzen. Ich begrüße es sehr, dass auf Initiative der Ministerpräsidentin die dringend notwendige Fristverlängerung erreicht werden konnte.“

Für Guido Orthen, Bürgermeister der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, ist die Entscheidung „wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk. Sie ist gut für die Privatleute, für die Betriebe und die Kommunen. Der Druck ist weg, damit kann ein Wiederaufbau auch möglich gemacht werden.“ Die Stadt hat rund 1400 Maßnahmen vor der Brust, wovon bisher keine 100 beantragt werden konnten, weil in vielen Fällen der Diskussionsprozess darüber, ob, wie und wo wiederaufgebaut wird, noch nicht abgeschlossen ist und es damit unmöglich war, die für die Antragsstellung geforderte Leistungsphase 2 (Vorplanung) zu erreichen.

In den kleinen Gemeinden ist die Nachricht aus Mainz beziehungsweise Berlin gut angekommen: Ortsbürgermeister Udo Adriany aus Müsch sagt: Grundsätzlich ist das eine gute Nachricht. Allerdings entbindet und das nicht davon, dass wir weiterhin jede Einzelmaßnahme beantragen müssen.“

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die flutbetroffenen Bürger und Bürgerinnen, Kommunen und Unternehmen in Rheinland-Pfalz“, betont Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Und die FDP-Bundestagsabgeordnete Sandra Weeser, die auch den Kreis vertritt, teilt mit: „Nach wie vor gibt es vor Ort sehr viele zerstörte Gebäude und Infrastruktur und das Leid der Menschen ist noch immer groß, aber nun können wir wenigstens Zeit und Sicherheit für die Bereitstellung und den Einsatz der Mittel für den Wiederaufbau garantieren.“

Ortsbürgermeister Peter Richrath aus Antweiler freut sich: „Darauf haben wir alle gewartet, denn in der Frist bis zum Juni nächsten Jahres wäre die Masse an Maßnahmen gar nicht umzusetzen gewesen. Auch in den Ortsgemeinden können wir jetzt etwas gelassener an die Projekte herangehen, zumal auch die Antragsverfahren etwas vereinfacht werden sollen.“

„Die Fristverlängerung bis Mitte 2026 stellt sowohl für die betroffenen Privatpersonen als auch für die Unternehmen und die Kommunen eine enorme Erleichterung dar. Deshalb freue ich mich sehr, dass die von den Bürgermeistern der flutbetroffenen Kommunen gemeinsam mit der Landrätin auf den Weg gebrachte Initiative zur Verlängerung erfolgreich war. Mein Dank gilt der Landesregierung und dem Bund“ , meint der sehr gut gelaunte Sinziger Bürgermeister Andreas Geron gegenüber der RZ.

„Dies ist sicherlich eine gute Nachricht für alle Flutbetroffenen wie auch für die Gemeinden, Städte und den Kreis“, sagt Michael Korden, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag. „Eine andere Entscheidung wäre auch nicht vermittelbar gewesen und hätte neben einer dann berechtigten Verdrossenheit zu massiven Problemen beim Wiederaufbau geführt.“

Für die SPD-Fraktion im Kreistag erklärt deren Vorsitzender Christoph Schmitt: „Wir freuen uns sehr, dass die gemeinsamen Bemühungen von Landes- und Kommunalpolitik in dieser Angelegenheit erfolgreich waren und die Antragsfrist verlängert wurde. Das ist ein wichtiges Signal an die Menschen und die Kommunen im Ahrtal.“

„Wir freuen uns sehr, dass das kontinuierliche Bohren im Hintergrund jetzt endlich erfolgreich war“, kommentieren der FDP-Kreisvorsitzende Ulrich van Bebber und seine Stellvertreterin Christina Steinhausen die Nachricht, dass die Antragsfrist für Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds für das Ahrtal um drei Jahre verlängert wird. Diese dringend benötigte Verlängerung verschaffe den Betroffenen im Ahrtal, die es ohnehin schwer haben, etwas Luft.

In einer Presseerklärung des Kreises heißt es: „Das Thema der Antragsfristverlängerung war durch den Kreis und die betroffenen Kommunen bereits seit Ende 2021 regelmäßig auf verschiedenen politischen Ebenen thematisiert worden. So war die Problematik beispielsweise in den turnusmäßigen Absprachen der Kommunen mit der Staatskanzlei und dem Innenministerium Rheinland-Pfalz an die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung herangetragen worden. Fast in jeder Sitzung erkundigten sich die Landrätin sowie die Bürgermeister und Verantwortlichen vor Ort, ob seitens der Landesregierung ein Fortschritt beziehungsweise eine verbindliche Rückmeldung erreicht werden konnte. Es wurde auch mehrfach darum gebeten, einen Vertreter des Bundes mit in die Runde einzuladen, um die Problematik direkt erörtern zu können.“

Darüber hinaus seien mehrere Bürgermeister aus eigener Initiative an die Presse herangetreten und haben auf die Problematik der Antragsfrist für die Aufbauhilfen hingewiesen. Weiter heißt es: „Zudem hat der Kreis Ahrweiler in Gesprächen und schriftlich verschiedene Initiativen gestartet, um eine Fristverlängerung durch das Land und den Bund zu erreichen. So hatte Landrätin Cornelia Weigand das Thema bereits bei ihrem Antrittsbesuch bei Ministerpräsidentin Malu Dreyer im März dieses Jahres angesprochen. Auch im persönlichen Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz im Nachgang der Gedenkveranstaltung zum Jahrestag der Flut im Juli und in einem an ihn gerichteten Schreiben thematisierte die Landrätin die Fristverlängerung – um nur einige Beispiele zu nennen.“

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