Windräder auf den Höhen rund um Hohenleimbach, Spessart und Kempenich? Daraus wird nichts. Schon das Flächennutzungsverfahren der Verbandsgemeinde Brohltal war unter anderem am Vogelschutz gescheitert. Auch die Firma JuWi hatte sowohl in Spessart als auch später in Kempenich frühzeitig die Brocken hingeworfen, weil die Barrieren des Artenschutzes unüberwindbar schienen. Rotmilan und Schwarzstorch haben jetzt dafür gesorgt, dass auch das Gemeinschaftsprojekt zwischen Landesforsten und vier Ortsgemeinden aus dem oberen Brohl- und Heckenbachtal ad acta gelegt wird. Die Etablierung regenerativer Energie, von der man sich eine Verbesserung der Gemeindefinanzen erwartet hatte, wird ein Wunschtraum bleiben.
Am 16. Juni war man noch guter Dinge, als im Bürgerhaus von Spessart die Ortsbürgermeister von Hohenleimbach, Kempenich, Spessart und Heckenbach gemeinsam mit dem Leiter des Forstamtes Adenau einen Solidarpakt für Windkraft unterzeichneten. Darin willigten die Beteiligten ein, einen Teil der Pachteinnahmen aus möglichen Windenergieanlagen in einen Solidarfonds abzugeben, der allen berührten Gemeinden gleichermaßen zu Gute kommen sollte. Somit sollten auch jene profitieren, auf deren Gemarkung sich keine Windräder drehen. Landesforsten verzichtete auf eine Auszahlung aus dem Soli, wollte aber 20 Prozent seiner Einnahmen einzahlen.
2015 hatten sich die Hohenleimbach, Kempenich, Spessart sowie Landesforsten gemeinsam auf den Weg gemacht, um ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten, 2016 war auch Heckenbach dieser Interessengemeinschaft beigetreten. Es wurden Eigentumsflächen ausgewählt, die sich auf Grund der Windhöffigkeit als Standort für die Errichtung von Windenergieanlagen zu eignen schienen. Gemeinsam wurde ein Interessebekundungsverfahren auf den Weg gebracht, um einen Vertragspartner zur Realisierung zu finden.
Insgesamt war die Errichtung von maximal zehn Windenergieanlagen zuzüglich eines möglichen Standortes im Norden von Spessart vorgesehen. Zudem wurde eine Beschränkung auf Windkraftanlagen (WKA) der 3-Megawatt-Klasse vereinbart. In Rede standen aktuelle Anlagen, die auf einem vergleichsweise schlanken Stahlmast gebaut werden und über eine kleine, getriebelose und daher geräuscharme Gondel verfügen. Der ausgewählte Investor gab die erforderlichen Untersuchungen in den genannten Gebieten in Auftrag. Im August wurde den betroffenen Gemeinden und der Landesforstverwaltung nun mitgeteilt, dass die Genehmigungsfähigkeit des Gesamtparks, aber auch einzelner Windenergieanlagen, nicht gegeben ist. Ausschlaggebend hierfür ist der Artenschutz. In den betroffenen Gebieten haben sich der Rotmilan und der Schwarzstorch angesiedelt. Für Windenergieanlagen ist vor dem Hintergrund des Artenschutzes somit kein Raum.
Auch die Ortsgemeinde Weibern, beim Thema Windenergie stets ein Vorreiter, muss zur Kenntnis nehmen, dass weitere Windenergieanlagen in ihrer Gemeinde nicht realisierbar sind. Mit neun Windkraftanlagen südöstlich der Ortslage ist Weibern weiterhin die einzige Kommune in der Verbandsgemeinde Brohltal, in der ein Projekt für die Windenergie realisiert wurde.