Eine akute Bedrohung sei bei keiner der vier Denkmale erkennbar, heißt es weiter. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz übergibt und erläutert die Gutachten in den nächsten Wochen gemeinsam mit dem Gutachter den Ortsbürgermeistern, heißt es in einer Pressemitteilung.
Dabei sollen auch weitere Schritte zu einer breiten öffentlichen Diskussion zum möglichen Umgang mit den Brücken erörtert werden. Notwendige Maßnahmen beziehen sich laut Gutachten durchweg auf die Beseitigung der akuten Flutschäden, insbesondere bei der Wiederherstellung der Gründungen, der Fundamentsohlen und des Kolkschutzes der Bauwerke durch behutsame Wiederauffüllung der Auskolkungen und Vernadelungen oder Verpressungen. Bei einer Wiederinbetriebnahme müssen laut Gutachter zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Erneuerungen der Rampen, Fahrbahndecken, Rückhaltesysteme für Fahrzeuge und der Geländer erfolgen. Zur Instandsetzung gehört auch die Beseitigung von Eingriffen in die Statik einzelner Brücken durch Versorgungsleitungen. „Die Sanierungen sind mit üblichen technischen Verfahren – Unterwasserbeton, Verpressung, Aufschüttungen – machbar“, so Stolarski.
Maßnahmen gegen Aufstauungen erforderlich
Um zukünftig gefährliche Aufstauungen an den Brücken in den Orten an der Ahr zu vermeiden, werden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gesamtplanungen des Hochwassermanagements im Ahrtal bereits vor den Ortschaften empfohlen. Zur Reduzierung der Fließgeschwindigkeit könnten neben ländlicher Retention gezielt und direkt an den Brücken eingesetzte Hochwasserentlastungsbauwerke wie Stollen, Kanäle und Bypasslösungen mit die Bauwerke ergänzenden Vorlandbrücken ebenso beitragen wie die Rückgängigmachung seitlicher Einzwängungen des Flussbetts vor und in den Brücken. Zur Verbesserung der Ufersituation sei insbesondere die regelmäßige Beseitigung von Verlandung und Hochwasserschotterablagerungen notwendig.
Bei allen betreffenden Brücken fehlte bisher ein ausreichend dimensionierter Kolk- und Hochwasserschutz. Das führte unter anderem in Rech zum dramatischen Einsturz der gesamten rechten Brückenpartie. An dieser Schadstelle schlägt das Gutachten einen bewusst neuartig konzipierten Brückenteil ohne Pfeiler vor. Mit den Erfahrungen aus dem Flutgeschehen lassen sich laut vorliegender Pressemeldung erweiterte Schutzmaßnahmen durch gezielte seitliche Umgehungen oder Öffnungen einrichten.
Erhalt günstiger als Neubau
Die Instandsetzungen der Brücken sind nach Aussage der Gutachten bedeutend wirtschaftlicher als Ersatzneubauten und kommen gleichzeitig dem gesetzlichen Schutzauftrag der Denkmale nach. „Der Erhalt und die hochwassertechnische Ertüchtigung der Brückendenkmale ist eine wichtige Investition in die Zukunft des Ahrtales – gerade auch als touristische Destination. Erste Konzepte für eine verbesserte touristische Einbindung der Brücken unter der Überschrift „Das Sieben-Brücken-Land“ liegen von einer örtlichen Initiative bereits vor“, erklärt Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Mit der Vorlage der laut Information fundierten Gutachten will die Deutsche Stiftung Denkmalschutz die Diskussion um den Umgang mit den ortsbildprägenden Brücken um wichtige Aspekte erweitern. Die Brücken seien nicht Ursache der Flutkatastrophe, ihre Beseitigung kein sinnvoller Beitrag zur Vermeidung zukünftiger Hochwasserschäden. Dafür müssten insbesondere die Verringerung der Fließgeschwindigkeit der Ahr im Rahmen des Hochwasserschutzes thematisiert werden. red