Hilfe für emotional belastete Betroffene bei fachlich komplexen Vorgängen
Experte gibt Flutbetroffenen im Ahrtal Tipps: Das ist bei Gutachten zu beachten
Ohne Gutachter geht bei der Sanierung von durch die Flut beschädigten Häusern und Wohnungen nichts. Foto: dpa
picture alliance / dpa

Ahrtal. Neben dem Wettlauf gegen die immer niedriger ausfallenden Temperaturen und der Suche nach begehrten Heizungen dreht sich im Ahrtal zurzeit alles um Gutachten. Doch das Prozedere ist mit allerlei Verwirrung behaftet.

So berichten betroffene Flutopfer, dass bereits drei, vier Tage nach dem Hochwasser von der Ortsgemeinde bestellte Gutachter ihre Häuser inspiziert hätten. Doch entgegen der landläufigen Annahme, diese Gutachten könnten für Versicherungszwecke genutzt werden oder um bis zu 80 Prozent der Sanierungskosten aus dem Wiederaufbaufonds geltend zu machen, stellt sich nun heraus, dass dies nicht der Fall ist.

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