Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode dem Stadtrat vorgeschlagen, die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft (AuEG) mit der Weiterführung des Projektes „Neubau Grundschule Bad Neuenahr“ auf der Grundlage des Siegerentwurfes des durchgeführten Planungswettbewerbes zu beauftragen. Das ist das wohl bisher wichtigste Ergebnis und ein großer Schritt in der bisherigen, langwierigen Vorbereitungsphase zur zukünftigen baulichen Ausgestaltung der Grundschule.
Nach der endgültigen Entscheidung des Stadtrates am 13. März 2023 zum Neubau einer fünfzügigen Grundschule und der Durchführung eines Realisierungswettbewerbs wurde zunächst als Grundlage in Zusammenarbeit mit der Schule ein pädagogisches Konzept erarbeitet und dann ein Wettbewerb der Architekten eingeleitet. Schließlich hatten von 20 ausgewählten Architekturbüros 19 einen Entwurf einschließlich der Freianlagenplanung abgegeben.
Interessante Ansätze für die Nachnutzung des Altbaus
Bestandteil des Wettbewerbs war auch ein unverbindlicher Ideenteil zu Nachnutzung des Bestandsgebäudes an der Weststraße. Hier sind nach Einschätzung der Verwaltung eine Reihe sehr interessanter Ansätze entwickelt worden, die nun im Rat noch ausführlich diskutiert werden müssen.
Durch ein Sachverständigengremium wurde der Entwurf des Architekturbüros Behnisch Architekten aus Weimar als Siegerentwurf, der nun realisiert werden soll, ausgewählt. Nur Zufall nebenbei, dass der Hauptplaner des Weimarer Büros ein gebürtiger Bad Neuenahrer ist. Herbert Wiemer von der AuEG bezeichnete es als ein spannendes Verfahren, das nun mit einem guten Ergebnis geendet habe, und Bürgermeister Guido Orthen fügte hinzu, dass man sich nun in Ruhe auf den weiteren Weg konzentrieren könne.
Der Siegerentwurf schlägt zwei miteinander verbundene, dreigeschossige Baukörper im Süden des 8578 Quadratmeter großen Grundstückes zwischen Weststraße und Hemmesser Straße vor. Damit wird allerdings ein guter Teil des bisherigen Pausengeländes verschwinden. Direkt gegenüber entsteht im Augenblick das neue Blandine-Merten-Haus.
Kombination aus Mauerwerk und Holzskelett
Städtebaulich orientiert sich der Entwurf an der kleinteiligen Gebäudestruktur der umliegenden Wohnhäuser und nutzt gemäß dem Sachverständigengremium den Außenraum sinnvoll, ohne ein neues, großes Schulgebäude erforderlich zu machen. Es sei ein Entwurf, der das pädagogische Konzept beachte, das notwendige Raumprogramm einer fünfzügigen Grundschule erfülle und einen 3555 Quadratmeter großen Schulhof schaffe, der die beiden Gebäude umfließe und damit den Innen- und Außenbereich verbinde. Vorgeschlagen wird eine Kombination aus Mauerwerk im Erdgeschoss und Holzskelettbauweise in den Obergeschossen. AuEG-Mitarbeiter Kambitz Bardjasteh stellte dem Ausschuss die Planungen im Detail vor.
Das Baubudget umfasst gemäß Bardjasteh grob geschätzt rund 16,8 Millionen Euro, die aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Land sowie der Schulbauförderung kommen sollen. Da schon zur Beantragung der Gelder viele Parameter beachtet werden müssen, bezeichnete Herbert Wiemer das allein schon als große Herausforderung. Das Wort „Bürokratie“ vermied er dabei sorgfältigst.
Schulwegeplanung findet parallel statt
Angesichts der schon lange laufenden Diskussion über die Grundschule, ob Sanierung oder Neubau, sowie des nun vorliegenden überzeugenden Entwurfs des Architekturbüros Behnisch Architekten verzichteten selbst die nach der Kommunalwahl „Neuen“ im Ausschuss auf viele weitere Detailfragen. Lediglich Christoph Scheuer (Bündnis 90/Grüne) interessierte, ob das erste und zweite Obergeschoss auch barrierefrei mit einem Aufzug zu erreichen sei, und Annette Gies (CDU) interessierte, wie die Verkehrsführung mit Elternzufahrt geregelt werde.
„Die Schulwegeplanung findet parallel zur Bauphase statt“, erklärte der Bürgermeister. So empfahl der Ausschuss dem Stadtrat einstimmig, die AuEG mit der Weiterführung des Projektes auf der Grundlage des Wettbewerbs zu beauftragen und die folgende Entwurfsplanung mit Kosten- und Finanzierungsübersicht dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur Zustimmung vorzulegen.