Jetzt hat das Landgericht Koblenz den Drogendealer zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zudem ordnete es die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. In der Urteilsbegründung warnte der Vorsitzende Richter Martin Schlepphorst den Sinziger: „Wenn Sie diese Chance nicht nutzen, können wir Ihnen garantieren, dass Sie wieder vor einem Gericht sitzen.“
Eine Schlüsselrolle in dem Verfahren spielte eine 46-jährige Krankenschwester aus Nordrhein-Westfalen. Sie lieferte den entscheidenden Hinweis, der zur Festnahme des Sinzigers führte. Vor Gericht erklärte sie, wie es dazu kam: Im Mai vergangenen Jahres lernt ihre Tochter (20) den Drogendealer übers Internet kennen. Sie verliebt sich in ihn – und gerät selbst auf die schiefe Bahn: Sie belügt ihre Eltern, kümmert sich nicht mehr um ihre Pferde, geht weder zur Schule noch zur Arbeit. Die Eltern verfolgen die Veränderung ihrer Tochter mit Sorge. Immer wieder versuchen sie, auf sie einzureden, streichen ihr das Taschengeld, verhängen Hausarrest. Alles erfolglos.
Die Mutter aber will nicht länger tatenlos zusehen, wie ihre Tochter sich die Zukunft verbaut. Heimlich loggt sie sich in den Instagram-Account der 20-Jährigen ein – und stößt dabei auf das Profil des Sinzigers. Was sie dort sieht, macht sie fassungslos: Drogen, Geld, ihre Tochter grinsend hinter Jointschwaden. Im Prozess wird die Mutter später sagen: „Das hat mir in der Seele wehgetan.“ Deshalb geht die 46-Jährige zur Polizei.
Die durchsucht am 8. November die Wohnung des 24-Jährigen und nimmt ihn fest. Denn: In der Küche finden die Beamten 415 Gramm Marihuana, 2250 Milliliter THC-Sirup und 2655 Euro. Im Prozess gestand der Sinziger, dass er die Drogen per Post verkaufen wollte. Einige Pakete lagen bereits versandfertig im Wohnzimmer. Auch wenn er keine konkreten Abnehmer nannte, schilderte er, dass diese aus ganz Deutschland kämen und ihre Bestellungen übers Internet aufgenommen hätten. Eine bestimmte Plattform habe er dafür nicht genutzt. Vielmehr sei der Kontakt über die sozialen Netzwerke erfolgt.
Der 24-Jährige ist in die Kriminalität hineingeboren: Mutter und Vater waren beide drogenabhängig – und verbüßten mehrere Haftstrafen. Er machte einen Hauptschulabschluss, brach zweimal die Realschule ab und war in den vergangenen Jahren meistens arbeitslos. Wegen seines Hangs zu Drogen geriet er immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz – und wurde erst im vergangenen Jahr zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch erst seine jüngste Festnahme ließ ihn anscheinend umdenken: In der JVA Koblenz nahm er binnen eines Monats an vier Suchtgruppensitzungen teil – und beteuerte im Prozess, dass er an sich arbeiten wolle.
So appellierte auch der Vorsitzende Richter: „Machen Sie sich klar, dass Sie ihr Schicksal in den eigenen Händen halten.“ Ein Rat, den der 24-Jährige offenbar direkt beherzigte: Er erklärte Rechtsmittelverzicht, akzeptierte somit sein Urteil und knüpfte damit an sein Auftreten in der Verhandlung an: besonnen, ruhig, reflektiert. Ganz anders seine Kumpel und Eltern: Die stänkerten permanent gegen die Wachtmeister – und beschimpften nach Prozessende einen von ihnen als „fettes Arschloch“.