Wie der Bürger ohne Namensnennung, der offenbar über Insiderkenntnisse verfügt, kritisiert, könne das vorhandene Personal die Arbeit im Impfzentrum locker abdecken. Jeder Bewerber der Kreisverwaltung jedoch gehe „nur ein- bis zweimal in den Einsatz, nämlich um sich seine Impfdosis und das Taschengeld von 60 Euro pro Schicht abzuholen.“ Mit den vier Überstunden nämlich fällt, das bestätigt die Verwaltung, ein zusätzliches Entgelt von 15,55 Euro je Stunde brutto an.
Ferner, so der Vorwurf, seien Helfer nicht vonnöten, weil das Impfzentrum nicht genügend Termine ausgeben könne – mangels Impfstoffen und mangels „einer effektiven Terminkoordination, so wie überall im Land.“ Das ganze Vorgehen habe Geschmäckle: Der Kreis versorge sich im Stil einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Selbst lasse man Mitarbeiter unter Umgehung der landesweit vorgeschriebenen Impfreihenfolge vorzeitig impfen – und benachteilige diejenigen Älteren, die eigentlich an der Reihe wären.
Die Kreisverwaltung reagiert empört. Sie weist die Vorwürfe entschieden zurück und erklärt die Unterstellungen für „völlig haltlos“. Es sei ihre Absicht gewesen, sich für einen Volllastbetrieb in Gelsdorf zu wappnen, so wie der Landesimpfkoordinator im März alle Impfzentren angewiesen habe. Sie sollten, wie Pressesprecherin Cora Blechen ausführt, „den Betrieb kurzfristig auf Volllast, das heißt sieben Tage die Woche von frühmorgens bis in die späten Abendstunden und auch an Feiertagen“ vorbereiten, da die Impfkampagne „deutlich an Fahrt“ gewinne. Im Einvernehmen mit Personalrat und Gleichstellungsbeauftragter habe die Verwaltung intern aufgerufen, sich freiwillig abends, am Wochenende und an Feiertagen im Impfzentrum zu engagieren. 115 Mitarbeiter hätten sich gemeldet. Sie würden den Personalpool künftig außerhalb ihrer hauptberuflichen Tätigkeit zu vom Land festgelegten Stundensätzen verstärken. Dadurch könne das Impfzentrum im Volllastbetrieb mehr als 30.000 Impfungen im Monat vornehmen, „wenn endlich genügend Impfstoff zur Verfügung steht“. Alle mit dem Personaleinsatz im Impfzentrum verbundenen Impfungen (Prioritätsstufe 1) erfolgten gemäß der Coronavirus-Impfverordnung. Unkommentiert lässt die Verwaltung den Vorwurf des Bürgers, dass eine nahe, junge Verwandte eines leitenden Beamten ebenfalls in den Personalpool per Minijob aufgenommen worden sei. Und auch in den Genuss einer Schutzimpfung komme.