Leinenpflicht ja oder nein? Wenn der beste Freund des Menschen Angstgefühle erzeugt
„Der tut nix“: Ärger wegen freilaufender Hunde
Ein Hund ohne Leine: Viele Spaziergänger ärgern sich darüber oder haben sogar Angst vor den Tieren. Foto: dpa/Philipp Schulze
dpa/Philipp Schulze

Kreis Ahrweiler. Eigentlich mag Monika Kriechel Hunde sehr gerne. Aber so manche Begegnung mit unangeleinten Hunden hätte sie sich gerne erspart. So war sie alleine auf den Feldern bei Koisdorf unterwegs und sah von weitem einen Hund alleine dort herum laufen. Weder Herrchen noch Frauchen in Sichtweite. Sie wurde unsicher und blieb stehen. Der Hund sah sie und blieb auch stehen. So entschied sie sich lieber den Rückweg anzutreten, blickte sich aber zur Sicherheit noch mal um. Der Hund rannte in ihre Richtung, etwas dahinter eine schreiende Frau, die versuchte, ihr Tier zum Stehen zu bringen. Glücklicherweise war dies nach einiger Zeit von Erfolg gekrönt. Aber die Angst steckte Monika Kriechel noch in den Knochen.

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In Bad Bodendorf war eine andere Spaziergängerin am Ahrufer in Höhe Sportplatz unterwegs, wo eine Gruppe Feiernder versammelt war, die ihre zwei großen Hunde herumtollen ließen. Die Spaziergängerin ging weiter als die Hunde immer wieder in ihre Richtung liefen und sie umkreisten. Auf die erste Bitte, die Hunde fest zu machen, reagierten die Besitzer nicht. Die Tiere kamen näher, bis einer die Frau heftig anrempelte. Erst als sie sehr laut rief: „Machen sie jetzt sofort ihre Hunde fest!“, kamen die Eigentümer dem nach.

In Bad Neuenahr-Ahrweiler fuhr ein Mann mit seinem Fahrrad eine Straße entlang. In Höhe einer Garagenzufahrt stürmten zwei nicht angeleinte Hunde auf ihn und sein Fahrrad zu und versuchten, in die Bereifung zu beißen. Er zeigte den Vorfall beim Ordnungsamt an.

Immer wieder mal kommt es zu Beschwerden aus der Bevölkerung über nicht angeleinte Hunde. Die meisten Kommunen und Gebietskörperschaften im Kreis Ahrweiler haben in ihrer Gefahrenabwehrverordnung einen Passus, dass in bebauten Bereichen Hunde generell anzuleinen sind, auch weil diese im Straßenverkehr eine potenzielle Gefahrenquelle darstellen. Außerhalb bebauter Ortslagen gilt keine generelle Anleinpflicht. In der Verordnung der Stadt Sinzig etwa heißt es: „Allerdings gibt es auch hier Pflichten: Sobald sich andere Personen nähern, sind die Hunde umgehend und unaufgefordert anzuleinen. Die verbreitete Unsitte, den Vierbeiner vom Fahrzeug, sei es Auto oder Motorrad oder gar als Reiter auszuführen, stellt einen klaren Verstoß gegen diese Vorschrift dar, da in diesem Fall die Verpflichtung ,umgehend anzuleinen’ nicht erfüllt werden kann. Selbstverständlich ist weiterhin fremdes Eigentum und die Natur zu schützen. So ist das Streunen der Hunde über fremde Grundstücke, insbesondere auch Weiden und Koppeln, zu unterbinden.“

In der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Brohltal heißt es zusätzlich, dass Hundehalter dafür sorgen müssen, dass ihr Hund nur durch eine geeignete Person ausgeführt wird. Im Bereich der Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat das Ordnungsamt jedoch registriert, dass die Beschwerden immer weniger werden und sich die Disziplin offenbar verbessert hat. So gibt es aktuell und in der jüngeren Vergangenheit nahezu keine Beschwerden mehr.

Auch im Bereich der Gemeinde Grafschaft registriert das Ordnungsamt laut dessen Leiter Edgar Schwanz im Jahr maximal sechs Fälle, in denen sich Bewohner beschweren, weil sie von einem Hund belästigt wurden. Allerdings sei die Dunkelziffer wohl recht hoch. „Aber die Leute wissen, dass es hier auf der Grafschaft auch innerhalb bebauter Flächen keine Leinenpflicht gibt. Ein Leinenzwang ist tierschutzwidrig, wir müssten sonst Auslaufflächen vorhalten, und die stehen uns nicht zur Verfügung“, erklärt Ordnungsamtsleiter Edgar Schwanz.

Er gibt aber zu bedenken: „Nach der geltenden Rechtsprechung heißt es, dass im Jagdbereich, also dem Außenbereich, sich ein Hund immer im Herrschaftsbereich des Halters – also an der Leine aufzuhalten hat, im Zweifel kann ein Richter den Halter also zu einer Strafe verdonnern, wenn der Hund nicht angeleint war.“

Leinenpflicht ja oder nein? Was sagt eigentlich ein Hundelehrer zu dem Thema? Mehr auf Seite 21

Von unserer Mitarbeiterin Judith Schumacher

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