Ungemütlich ging es zu vor der Wahl des Bürgermeisters in Sinzig: Amtsinhaber und Kandidat Andreas Geron (parteilos) hatte sich – letztlich vergeblich – mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Reiner Friedsam (FWG) an das Verwaltungsgericht Koblenz gewandt. „Verletzung der Neutralitätspflicht“ lautete der Vorwurf gegen den Ortsvorsteher der Kernstadt, weil dieser auf offiziellen Seiten im Internet und in sozialen Netzwerken Wahlwerbung für den Bürgermeisterkandidaten Alexander Albrecht (FWG) gemacht haben soll.
Liedke: „Erheblicher Verstoß gegen die Wahlvorschriften“
Der Gegenschlag der Freien Wähler folgte auf dem Fuß. Sie schalteten die Kommunalaufsicht des Kreises ein, weil Geron in seiner Funktion als Bürgermeister auf der Internetseite der Stadt Sinzig kurzzeitig Hinweise auf Veranstaltungen in Sinzig und den Ortsteilen gegeben hatte, in denen er über seine erneute Kandidatur, Projekte und Vorhaben informieren wollte. Fabian Liedke, stellvertretender Fraktionssprecher der FWG im Stadtrat, sprach von einem „erheblichen Verstoß gegen die Wahlvorschriften“, der in der Vergangenheit sogar zur Ungültigkeit von Wahlen geführt habe.

Kommunalaufsicht schreitet in Sinzig ein
Hat Bürgermeister Andreas Geron, der am 18. Mai wiedergewählt werden möchte, gegen die Wahlvorschriften verstoßen? Darauf gibt es nun eine Antwort aus dem Kreishaus.
Auf Nachfrage unserer Zeitung vor der Bürgermeisterwahl bei der Kommunalaufsicht hieß es, dass diese die Frage nach der Gültigkeit des Wahlergebnisses im Vorfeld des Votums nicht beantworten könne. „Die Kommunalaufsicht entscheidet im Falle einer Wahlbeschwerde erst nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses über die Gültigkeit der Wahl“, lautete die Antwort der Behörde.
Kein Einspruch gegen das Votum vom 18. Mai
Rund drei Wochen nach dem Votum am 18. Mai, das Geron mit 57,9 Prozent der Stimmen – Gegenkandidat Alexander Albrecht kam auf 42,1 Prozent – bei einer Wahlbeteiligung von 43,7 Prozent für sich entscheiden konnte, sieht es ganz danach aus, dass der Stadtchef ab Januar kommenden Jahres seine zweite Amtszeit ohne weitere Vorkommnisse antreten kann. Wie die Kreisverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt hat, liegt der Kommunalaufsicht kein Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl vor.