Begrünte Dächer könnte es in der Kreisstadt schon bald mehr geben. Ob eine verbindliche Satzung dazu verabschiedet wird, das muss der Stadtrat am 31. Januar entscheiden. Foto: dpa picture alliance / dpa-tmn
Sprießen und blühen soll es in Zukunft in der Stadt nicht nur in Gärten und Anlagen, sondern auch auf den Dächern der Häuser und Gebäude. Das zumindest ist die Vorstellung des Bau- und Planungsausschusses der Stadt.
Dieser hatte die Verwaltung bereits im Dezember 2021 beauftragt, eine verbindliche Satzung für neu zu errichtende bauliche Anlagen mit Flachdächern oder Dächern mit einer Neigung zwischen 15 und 25 Grad, dazu zählen auch Garagen, im Bereich der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zu erarbeiten.