Zu lebenslanger Haft wurde ein Mann im Februar vor dem Landgericht Koblenz verurteilt, der seine Noch-Ehefrau erstochen und anschließend in seiner Garage einbetoniert hatte. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Archiv Kim Fauss. Kim Fauss
Im Februar verurteilte das Landgericht Koblenz den Mann, der in Gimmigen seine Frau getötet hatte, wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft. Dagegen ging er vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe in Revision. Der hat inzwischen entschieden.
Lesezeit 2 Minuten
Im Juli 2025 hatte ein damals 32-Jähriger in Gimmigen seine Noch-Ehefrau getötet und in seiner Garage einbetoniert. Im Februar dieses Jahres hatte ihn das Landgericht Koblenz wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte der Mann Revision ein.