Brohltal – Das Thema Windkraft ist allgegenwärtig in den Parlamenten des Kreises. Seit mehr als fünf Jahren beschäftigt sich die Verbandsgemeinde Brohltal mit dem Thema.
Sie war die erste im Kreis, die mit einer strukturierten Untersuchung eine Verspargelung der Landschaft mit Windkraftanlagen verhindern wollte.
Doch die VG-Pläne wurden mit dem Landesentwicklungsplan IV über den Haufen geworfen. „Mittlerweile wurde das Ausweisungskonzept nach den neuen Kriterien überarbeitet“, erklärt Bürgermeister Johannes Bell. Das Brohltal will sich mit seinen Windkraftplänen auf das obere Brohltal beschränken. Da herrschen die besten Windbedingungen.
Aber auch der Landschaftsschutz spielt bei der Festlegung eine Rolle. So gab es für eine von privaten Investoren geplante Anlage im Vinxtbachtal bei Dedenbach eine klare Absage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. „Die Errichtung zweier Windenergieanlagen auf dem Mauchertsberg mit einer Nabenhöhe von 191 Meter (Rotordurchmesser 80 bis 100 Meter) stellt einen Eingriff in die Natur- und Landschaft dar, der nicht kompensierbar ist“, heißt es im Schreiben der SGD. Hier, so die Behörde, soll die „Pflege und Bewahrung der Eigenart des Landschaftsbildes und der nachhaltigen Sicherung des Erholungswertes“ Vorrang haben. Mit der gleichen Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz auch Windkraftanlagen in Wimbach und Kottenborn verhindert.
Der Verbandsgemeinderat hat die Begründung der SGD nachvollzogen und will jetzt ganz auf Windkraft im Vinxtbachtal verzichten. Und grundsätzliche Baukriterien für Windräder wurden vom Rat festgelegt: Danach muss ein Abstand von 1000 Metern zu Wohnbebauungen und von 400 Metern zu Einzelgehöften eingehalten werden. Rund um die Burgruine Olbrück (3 Kilometer) und den Laacher See wird ebenfalls kein Strom aus Windenergie erzeugt. Die Stellungnahmen der Nachbargemeinden, wie am Montagabend im Rat der Kreisstadt, sind für Brohltal-Bürgermeister Johannes Bell ein Geben und Nehmen. „Wenn wir in unseren Randgebieten zu Nachbarkommunen auf Windräder verzichten und Schutzzonen erklären, erwarten wir das natürlich auch von der Gebietskörperschaft auf der anderen Seite der Gemarkungsgrenze.“ Uli Adams