Durfte die Polizei 2012 bei einer Demo gegen das Braune Haus in Bad Neuenahr filmen? Nein, meinen die Demonstranten und klagen nun.
dpa
Bad Neuenahr/Koblenz - Das Braune Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler gibt es seit gut zwei Jahren nicht mehr - doch am 5. Februar steht das frühere Hauptquartier des rechtsradikalen Aktionsbüros Mittelrhein erneut im Zentrum eines Prozesses: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz muss entscheiden, ob die Polizei 2012 berechtigt war, Teilnehmer einer Demonstration gegen das Braune Haus zu filmen (Az.: 7 A 10683/ 14.OVG). Die Polizei sagt Ja, der Demonstrationsleiter Nein.
Bad Neuenahr/Koblenz – Das Braune Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler gibt es seit gut zwei Jahren nicht mehr – doch am 5. Februar steht das frühere Hauptquartier des rechtsradikalen Aktionsbüros Mittelrhein erneut im Zentrum eines Prozesses: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz muss entscheiden, ob die Polizei 2012 berechtigt war, Teilnehmer einer Demonstration gegen das Braune Haus zu filmen (Az.