Kreis- und Umweltausschuss bleibt bei Förderung - Wie eindeutig sind die Richtlinien wirklich?
Brauchtum: Darf der Kreis Karnevalswagen bezuschussen?
Brauchen Karnevalsvereine einen neuen Hänger für ihre Festwagen, kann der Kreis Anschaffung und technische Ausrüstung bezuschussen. Foto: Vollrath
Martin Gausmann

Kreis Ahrweiler. Nicht die Spur von karnevalistischer Vorfreude versprühte die jüngste Sitzung des Kreis- und Umweltausschuss. Da ging es jetzt um die Förderung von Karnevalswagen durch den Kreis. Ist die gerechtfertigt? Getreu den Förderrichtlinien des Kreises jedenfalls nicht, findet das FWG-Ausschusssmitglied Hans-Josef Marx. Eine Einschätzung mit der er allerdings ziemlich allein im Ausschuss stand.

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Worum geht es: Im Rahmen der Ehrenamts- und Vereinsförderung werden auch Karnevals- und Festwagen gefördert. Allerdings nicht die Aufbauten, also die Motive, sondern nur die Anschaffung und der verkehrsgerechte Umbau der Wagen. Verstärkt nachgefragt wird dieser Zuschuss seit 2019, nachdem das Land festgelegt hat, unter welchen Ausnahmen Anhänger bei örtlichen Brauchtumsveranstaltungen zur Beförderung von Personen benutzt werden dürfen.

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