Staatsanwaltschaft wirft Verteidiger versuchte Strafvereitelung vor - Antrag auf Aussetzen der Hauptverhandlung abgelehnt
Brandserie in Löhndorf: Anwaltskanzlei durchsucht
Ein 26-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Koblenz verantworten, weil er Scheunenbrände in Löhndorf gelegt haben soll. Jetzt wird gegen seinen Verteidiger wegen versuchter Strafvereitelung ermittelt.
Sascha Ditscher

Koblenz/Löhndorf. Monatelang schon dauert der Prozess, in dem sich ein 26-Jähriger aus dem Kreis Ahrweiler vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Koblenz verantworten muss, weil er unter anderem zwischen dem 22. Dezember 2020 und dem 8. Januar 2021 drei Scheunen in Löhndorf angezündet haben soll.

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Jetzt ist bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz Ende September ein Ermittlungsverfahren gegen den Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Gerhard Prengel, eingeleitet hat. Versuchte Strafvereitelung: So lautet der Verdacht. Konkret soll Prengel Briefe des Angeklagten an dessen Familie weitergeleitet haben, wie es in der Verhandlung hieß. Das Amtsgericht Koblenz hatte deshalb eine Durchsuchung der Kanzlei angeordnet, die vergangene Woche erfolgt ist – was der Vorsitzende Richter der Ersten Strafkammer, Thomas Metzger, wohl selbst nicht so ganz verstand. „Was die sich dabei gedacht haben, ist mir unklar“, meinte er. Man habe doch wohl nicht ernsthaft daran geglaubt, einen Ordner mit Post in der Kanzlei zu finden, so der Vorsitzende Richter. Prengel selbst berichtete, dass bei der Durchsuchung sogar die EDV überprüft worden sei. „Als hätte ich etwas gescannt und weitergegeben“, so der Anwalt.

Antrag auf Aussetzen der Hauptverhandlung

In der Folge gab es am jüngsten Prozessstag einen erneuten Antrag des Frankfurter Rechtsanwalts Dr. Hans-Otto Sieg im Namen und Auftrag des Angeklagten, die Hauptverhandlung auszusetzen. Verlesen wurde der Antrag von Prengel selbst. Die Begründung: Der Angeklagte werde derzeit nicht mehr ordnungsgemäß verteidigt beziehungsweise müsse dies zumindest befürchten. Denn Prengel selbst müsse befürchten, bei Verteidigungsaktionen wieder unter den Verdacht der Strafvereitelung zu geraten und ein weiteres Mal die Durchsuchung seiner Kanzleiräume in Kauf zu nehmen.

„Sie werden sich also nicht mehr so viel Mühe geben wie vorher?“, fragte Metzger, der Prengel als einen erfahrenen Verteidiger bezeichnete, zwar von einer unangenehmen Situation sprach, aber auch davon, dass sich Prengel nicht davon beeindrucken lassen solle. Der Verteidiger selbst empfand es als Behinderung und Einschüchterung, wenn da auf einmal vier Mann in seiner Kanzlei stünden. „Das ist doch herabwürdigend für einen Anwalt und bleibt nicht geheim“, so Prengel, der Aufklärung forderte. Eine entsprechende Beschwerde am Amtsgericht habe er sofort eingelegt, berichtete er.

Richter macht Prengel zum Pflichtverteidiger

Eine halbe Stunde lang beriet die Kammer über den Antrag, bis sie schließlich zu dem Schluss kam, ihn abzulehnen. Prengel würde seine Qualität in seiner Verteidigerfähigkeit nicht verlieren, er sei seit Jahrzehnten dafür anerkannt, dass er sich mit Nachdruck für seine Mandanten einsetze, so der Vorsitzende Richter. Die Kammer sehe Prengel als notwendigen Verteidiger, um den Prozess fortzuführen.

Das aber sah der Angeklagte anders. „Ich glaube, dass mein Anwalt nicht richtig seine Arbeit macht, weil ich befürchte, dass er eingeschüchtert ist“, sagte er und: Er wolle das Mandat kündigen. Viel ändern wird sich dadurch für den 26-Jährigen vorerst nicht. Denn der Vorsitzende Richter erklärte Prengel daraufhin zu dessen Pflichtverteidiger. Vonseiten der Staatsanwaltschaft gab ein an diesem Prozesstag keinerlei Reaktionen.

Von Silke Müller

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