Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist ein 31-jähriger Angeklagter, der sich den Spotznamen "Boston George" gegeben hat, von der 10. Strafkammer des Landgerichts Koblenz verurteilt worden. Volker Hartmann. picture alliance/dpa
Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist ein 31-jähriger Angeklagter aus Sinzig verurteilt worden, nachdem dieser mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gedealt hatte und sich im Prozess auch geständig gezeigt hatte. Dies hat die 10. Strafkammer um Richterin Julia Rau am Landgericht Koblenz entschieden.
Der Gerichtsprozess um den Angeklagten, der sich selbst den Aliasnamen „Boston George“ gegeben hat, war geprägt durch die juristische Neuregelung des Cannabisgesetzes, weswegen die Beweisaufnahme erneut durchgeführt werden musste.Zu Beginn des Prozesses war zunächst ein Deal geplant, wobei eine Haftzeit von sechs Jahren bis sechs Jahren und sechs Monaten im Raum stand.