Glücksspiel Verbandsgemeinderat von Bad Breisig lehnt Senkung der Vergnügungssteuer ab
Bittere Pille für Spielhallenbetreiber: Vergnügungssteuer wird nicht herabgesetzt

Spielhallen wie diese im Industriegebiet von Bad Breisig können vorerst nicht mit einer Steuererleichterung auf ihre Abgaben planen. Foto: Boldt

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Bad Breisig. Die Vergnügungssteuer in der Verbandsgemeinde Bad Breisig wird nicht nach unten korrigiert. Das hat der VG-Rat nach hitziger Debatte in seiner jüngsten Sitzung entschieden.

Ein Bündnis aus SPD und FWG konnte sich in der Sache mit einer Stimme Mehrheit gegen die Vertreter aus dem Lager der CDU durchsetzen. Zum Hintergrund: Erst im Mai 2017 hatte die Verbandsgemeinde eine Neufassung der Satzung zur Erhebung von Vergnügungssteuer beschlossen. Statt die Steuer wie bis dato üblich nach dem Einspielergebnis mit einem Steuersatz von 17 Prozent zu berechnen, wird seit Beginn 2018, nach Vorgabe des Gemeinde- und Städtebundes, der Spieleinsatz als Berechnungsgrundlage gewählt. Hier war durch die VG ein Steuersatz von 5,5 Prozent festgelegt worden.

Das sei ausschließlich geschehen, um Rechtssicherheit zu schaffen, so Bürgermeister Bernd Weidenbach. Nicht, um Mehreinnahmen zu erzielen und dadurch die Betreiber zusätzlich zu belasten. Genau dies scheint jetzt jedoch einzutreten: Nach Auswertung der ersten beiden Quartale 2018 würden bei jetzigem Steuersatz Einnahmen von 720.000 Euro entstehen, und das alleine für Geldspielgeräte. Angesetzt waren, mit Blick auf die Vorjahre, lediglich 600.000 Euro. Hierfür, so die Verwaltung, würde nun jedoch ein Steuersatz von 4,75 Prozent ausreichen. Die Verbandsgemeinden Linz und Unkel, die ebenfalls derartige Entwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich verzeichnen, haben die rückwirkende Abgabesenkung bereits beschlossen.

Diesem Vorbild wollten die SPD und die FWG in der VG Bad Breisig aber nicht folgen. „Der bestehende Steuersatz von 5,5 Prozent auf den Spieleinsatz ist maßvoll und weit unter dem, was zum Beispiel der Verbandsgemeinde Simmern durch Entscheid des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugesprochen wurde“, argumentierte Bernd Lang von den Sozialdemokraten. Ähnlich sieht dies auch die FWG: Sie erinnerte an die im vergangenen Jahr getroffene Verabredung, dass eine Korrektur nur dann erfolgen solle, wenn die Änderung eine „erdrosselnde Wirkung“ für die Automatenbetreiber hätte oder sich die VG in einem rechtswidrigen Bereich des Hebesatzes bewege. „Beides ist nicht der Fall. Wir bewegen uns in einem absolut grünen Bereich“, so Fraktionschef Hans-Josef Marx. Weidenbachs Einwand, dass die Vergnügungssteuer entscheidend für die Entwicklung der Verbandsgemeindeumlage sei und höhere Einnahmen beim Glücksspiel am Ende auch eine höhere Umlagebelastung bedeuten würden, blieb ungehört.

Man könne das Geld aus der Steuer derzeit gut gebrauchen, entgegnete SPD-Mann Lang. Eine Vielzahl an Dingen könnten finanziert werden: Die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen, die Einrichtung im Jugendbahnhof, Sanierungen oder aber das Seniorentaxi, das der Gemeinde Bad Breisig mit 18.000 Euro alleine in 2018 voraussichtlich weit teurer zu stehen kommt, als ursprünglich gedacht.

Die öffentlich zur Schau getragene Verquickung letztgenannten Themas mit der vorgeschlagenen Senkung der Vergnügungssteuer in den letzten Tagen vor der Ratssitzung stieß bei CDU und Verwaltungsspitze auf scharfe Kritik. Direkt zu Sitzungsbeginn verlass Weidenbach daher eine Erklärung, in der er Stellung bezog: „Für die Haushaltsplanberatungen 2019 möchte ich die Sicherheit, ob wir diese freiwillige Ausgabe in der Größenordnung [...] im Haushalt veranschlagen dürfen, denn mit der Leistung [...] wird der Umfang der bisher im Verbandsgemeindehaushalt geleisteten freiwilligen Ausgaben etwa verdoppelt.“

Diese Frage bei der Kommunalaufsicht zu stellen, sei keine Ermessensfrage, es ist keine politische Wertung, „es ist nichts anderes als eine rechtliche Verpflichtung“, so Weidenbach weiter. Sollten seitens der übergeordneten Behörde keine Bedenken gegen die Zulässigkeit bestehen, werde er alles daran setzen, diese Ausgabe im Haushalt für 2019 einzubringen. „Wer mir bei dem Engagement, mit dem die Verwaltung die Angelegenheit umgesetzt hat, vorwirft, es handele sich um ein parteipolitisches Kalkül, nun die Kommunalaufsicht zu fragen, der ist einfach nur mit einer böswilligen Behauptung, wider besseren Wissens, unterwegs.“

Von unserem Reporter Martin Boldt

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