Letzte Ruhe im Rhein? Seit einem Jahr sind Flussbestattungen in Rheinland-Pfalz erlaubt, doch es gibt Hindernisse: Bürokratie und Niedrigwasser. Martin Gausmann. Ahr-Foto Martin Gausmann
Garten, Urne zu Hause oder Fluss – Rheinland‑Pfalz hat neue Bestattungsformen erlaubt. Ein Jahr nach Einführung des neuen Gesetzes haben wir bei Bestattern im Kreis Ahrweiler nachgefragt, wie es läuft.
Lesezeit 3 Minuten
Die Asche eines verstorbenen Menschen im Garten verstreuen, sie in einer Urne mit nach Hause nehmen, ein Erinnerungsstück aus ihr anfertigen lassen oder sie in einem Fluss beisetzen: Seit einem Jahr gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz, das Angehörigen neben der klassischen Beisetzung auf dem Friedhof oder im Ruhewald die genannten zusätzlichen Möglichkeiten bietet, Abschied zu nehmen.