Drei prägnante Beispiele näher beleuchtet
Baugebiete im Brohltal: Wie geht es nach Leipziger Urteil weiter?
Das Baugebiet Bausenberg III in Niederzissen: Ortsbürgermeister Rolf Hans geht von Bestandsschutz aus. Foto: Martin Ingenhoven
Martin Ingenhoven

Die Einwohnerzahlen der Verbandsgemeinde Brohltal steigen stetig, auch dank immer wieder neu erschlossener Baugebiete in vielen Ortsgemeinden. Mit dem Paragrafen 13b des Baugesetzbuches sahen viele Ortsgemeinden gute Chancen, neues Bauland auszuweisen. Unklar ist derzeit noch, wie es in den fünf Neubaugebieten im Brohltal weitergeht, auf die die Handlungsempfehlung des Ministeriums nicht anwendbar ist, da die Rügefrist noch andauert.

Aber auch, wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist, bedeutet das nicht, dass in jedem Fall Rechtssicherheit besteht. Exemplarisch zeigen wir mögliche Folgen für die Ortsgemeinden anhand dreier verschiedener Baugebiete auf.

In Schalkenbach ist man entspannt

In Schalkenbach scheint das Urteil für relativ geringe Beunruhigung zu sorgen, da dort nur eine vergleichsweise kleine Fläche überplant ist.

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