Auch Gebühren werden angepasst
Bad Neuenahr-Ahrweiler bekommt neue Bestattungssatzung
Die Gestaltung und Pflege von Friedhöfen ist ein besonders sensibles Thema und ist deshalb auch bis ins Detail geregelt. Hier der Ahrtorfriedhof in Ahrweiler.
Jochen Tarrach

Es braucht neue Regelungen für die Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Auch die Gebühren müssen an die neuen Begebenheiten angepasst werden. Denn die letzte Satzungsänderung stammt aus 2017.

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Das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Kreisstadt muss – und damit auch die anhängige Gebührensatzung – generalüberholt und modernisiert werden. Hintergrund ist unter anderem das neue Bestattungsgesetz des Landes. Die letzte Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen plus Gebührensatzung hat die Stadt im Juli 2017 erlassen.

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Kreis Ahrweiler