Flutbetroffene können Aufbauhilfe länger , bis zum 30. Juni 2026 beantragen - Doch es gibt auch Kritik an der Vereinbarung: Aufatmen im Ahrtal: Fristverlängerung für Wiederaufbauhilfe endlich rechtlich geregelt
Flutbetroffene können Aufbauhilfe länger , bis zum 30. Juni 2026 beantragen - Doch es gibt auch Kritik an der Vereinbarung
Aufatmen im Ahrtal: Fristverlängerung für Wiederaufbauhilfe endlich rechtlich geregelt
Ahrweiler am 15. Juli 2021 – der Tag danach: Die Menschen, denen kaum Zeit blieb, den Schock der Jahrtausendflut zu verarbeiten, machten sich ans Sichten der Schäden und erste Aufräumarbeiten. Zwar sagten Politik und Bürokratie damals schnelle Hilfen zu, doch erst jetzt steht fest: Privatleute, Kommunen und Vereine können die Wiederaufbauhilfe nun doch noch bis zum 30. Juni 2026 beantragen – Erleichterung im Ahrtal. Foto: Christian Koniecki (Archiv) Christian Koniecki
Kreis Ahrweiler. Endlich ein kleines Aufatmen für das Ahrtal: Die Verlängerung der Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe ist nun auch rechtlich festgelegt worden. Viele Institutionen, Politiker und Privatpersonen hatten in den vergangenen Monaten immer wieder kritisiert, dass diese zwar versprochen, aber bisher nicht zu Papier gebracht worden sei.
Aktualisiert am 22. Juni 2023 19:21 Uhr
Der Bund und die betroffenen Länder haben nun die Frist zur Beantragung verlängert, die erforderliche Verwaltungsvereinbarung ist laut rheinland-pfälzischem Innenministerium unterzeichnet worden. Privatpersonen, Kommunen und Vereine können ihre Anträge nun bis zum 30.