Mahnwache vor dem Landgericht: Feministas in Koblenz hatten während des Verfahrens im Februar zu Gedenken an die ermordete Frau und Mutter aus Gimmigen aufgerufen. Ingo Beller
Über den Antrag auf Revision des Mannes, der laut Urteil des Koblenzer Landgerichts in Gimmigen seine Noch-Ehefrau erstochen und einbetoniert haben soll, hat der BGH kürzlich entschieden. Doch auch die Staatsanwaltschaft war in Revision gegangen.
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Nicht nur der vor dem Landgericht Koblenz Verurteilte im Mord von Gimmigen, bei dem der 32-Jährige seine Noch-Ehefrau erstochen und in seiner Garage einbetoniert hatte, hatte Revision eingelegt. Auf Nachfrage erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz, dass sie gegen das Urteil auf lebenslängliche Haft beim Bundesgerichtshof (BGH) ebenfalls Revision eingelegt hatte.