Geplante Ultranet-Leitung
Auch Neuenahrer Stadtrat klagt nicht gegen Stromtrasse
Direkt an der Ortschaft Heppingen vorbei geht die Höchstspannungsleitung von Amprion. Die Menschen haben Sorge, dass die vorgesehenen Abstände zur Wohnbebauung nicht eingehalten werden.
Jochen Tarrach

Der Stadtrat von Bad Neuenahr-Ahrweiler wird gerichtlich nicht gegen die geplante Ultranet-Trasse im Stadtgebiet vorgehen. Das wurde jetzt auf einer Sitzung des Rates beschlossen. Der Grund ist recht simpel.

Der Stadtrat der Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler klagt nicht gegen die geplante Ultranet-Leitung. Er sieht davon ab, beim Bundesverwaltungsgericht gegen den am 25. Februar 2025 durch die Bundesnetzagentur bekanntgemachten Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung des fünften, 43,7 Kilometer langen Teilabschnittes der Höchstspannungsleitung Osterath-Philippsburg (Ultranet) von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz bis Koblenz Klage zu erheben. So lautet der einstimmige Beschluss des Rates in seiner Sitzung am Montag im großen Sitzungssaal des Rathauses. Noch bis zum 25. März wäre theoretisch eine Klageerhebung möglich.

Neues Verfahren sorgt für Skepsis

Auf dem genannten Abschnitt will die Amprion GmbH als Übertragungsnetzbetreiberin auf der bereits bestehenden Hochspannungstrasse, dicht vorbei an den Ortsteilen Heppingen und Heimersheim, die Errichtung und den Betrieb einer 380-KV-Freileitung in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik sowie den temporären Drehstrombetrieb aufnehmen. Hintergrund der geplanten Aktion ist es, den mit den Windrädern im Norden der Republik erzeugten Strom zur Nutzung in den Süden zu transportieren.

Bei langen Distanzen ist der Energietransport über Gleichstromeinrichtungen effizienter als bei Wechselstrom. Das wäre allerdings ein Verfahren, das hier erstmalig in Deutschland genutzt werden soll und dessen Einrichtung deshalb natürlich besonders kritisch beobachtet wird. Es würde ausreichen, dass die vorhandenen Hochmasten lediglich zusätzliche Kabelführungen bekämen, es würden keine neuen Masten gesetzt werden müssen.

„Alle prognostizierten Immissionen bewegen sich am oberen Rad der gesetzlichen Normen, aber eben noch innerhalb. Es gibt aber nur Prognosen und keine gesicherten Erkenntnisse zu den tatsächlich entstehenden Immissionen.“
Heppingens Ortsvorsteher Patrick Tarrach zur neuen, geplanten Ultranet-Leitung

In Heppingen etwa führt die Trasse allerdings direkt über das geplante neue Feuerwehrgerätehaus für die Feuerwehren Heppingen und Gimmigen hinweg und lediglich mit knapp mehr als dem vorgeschriebenen Mindestabstand an der Wohnbebauung des Ortes Heppingen vorbei. „Alle prognostizierten Immissionen bewegen sich am oberen Rad der gesetzlichen Normen, aber eben noch innerhalb. Es gibt aber nur Prognosen und keine gesicherten Erkenntnisse zu den tatsächlich entstehenden Immissionen“, so hatte zum Beispiel Heppingens Ortsvorsteher Patrick Tarrach seine Bedenken beschrieben. Alle prognostizierten Immissionen an der Ortsgrenze bewegen sich mit 4,9 Kilovolt pro Meter nur ganz knapp unter dem gesetzten Höchstwert von 5,0 Kilovolt pro Meter.

Streitwert würde bei 60.000 Euro liegen

In Anbetracht der Tatsache, dass die vorhandene Trasse genutzt wird, keine neuen Masten gesetzt werden und auch sonst keine nennenswerten Eingriffe materieller Art drohen, dürfte nach Einschätzung der Stadtverwaltung aber der Antrag auf aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage nur schwer zu begründen sein. Grund für den Klageverzicht sind nach Aussage von Bürgermeister Guido Orthen keine finanziellen Fragen, denn dazu müsste ein Fachanwaltsbüro eingeschaltet werden, sondern ganz einfach die mangelnden Erfolgsaussichten. Der Streitwert würde bei 60.000 Euro liegen.

Bemängelt wurde zuvor auch die fehlende Unterstützung der Landesregierung, denn zum Beispiel in NRW wird die Übertragungsleitung stückweise auch unterirdisch geführt und die Frage ist, warum das nicht auch hier möglich ist. Die Stadt habe trotzdem keine Möglichkeiten, sich auf Verletzung ihrer Grundrechte zu berufen. Die Bundesnetzagentur habe die zuvor in Stellungnahmen der Stadt ausführlich geäußerten Bedenken auch gesundheitlicher Art in ihre Abwägung einbezogen, das habe aber zu keiner grundlegenden Änderung der Planungen geführt. Gefordert wurde auch, dass die gesetzten Abstandsgrenzwerte zu bebauten Gebieten unbedingt eingehalten werden müssen, um eine Gefährdung der dort lebenden Menschen auszuschließen. Dazu sei auch eine ständige Kontrolle der tatsächlichen Werte notwendig.

Mit der Sachlage hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt in einer öffentlichen Sitzung bereits am 2. September 2024 intensiv befasst und dabei erhebliche Bedenken und Einwendungen geäußert und diese im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgetragen. Sie hatten aber nur wenig Erfolg.

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