Hauptverhandlung ausgesetzt
Angeklagter vom Rhein schlabbert Termin am Landgericht
Die Hauptverhandlung am Landgericht Koblenz gegen einen 57-Jährigen von der Rheinschiene wurde ausgesetzt.
Silke Müller

Hat ein 57-Jähriger von der Rheinschiene kinderpornografische Schriften verbreitet? Damit sollte sich eigentlich die Neunte Strafkammer am Landgericht Koblenz befassen. Aber es kam nicht einmal zur Verlesung der Anklage. 

Koblenz/Rhein. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in mehreren Fällen anderen Personen kinderpornografischen und jugendpornografischen Inhalt zugänglich gemacht beziehungsweise Besitz daran verschafft zu haben. Außerdem soll der Mann in mehreren Fällen kinderpornografische und jugendpornografische Inhalte abgerufen beziehungsweise besessen haben. 

Aber was ist dran an den Vorwürfen? Mit dieser Frage wollte sich die Neunte Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Martin Schlepphorst auseinandersetzen. Dafür waren sowohl Staatsanwalt Hermann-Josef Vierbuchen als auch Verteidiger Stefan Schmidt ins Landgericht Koblenz gekommen. Allerdings tauchte der Angeklagte selbst nicht auf.

„Wir sind in einem verdammt großen Sitzungssaal für ein verdammt kleines Publikum“, sagte Schlepphorst, bevor er um 9.21 Uhr feststellen musste, dass der 57-Jährige trotz entsprechender Ladung unentschuldigt nicht erschienen ist. Doch damit wollte sich niemand zufriedengeben. Auf Antrag des Staatsanwalts beschloss die Kammer die Vorführung des Angeklagten. Die Polizeiinspektion Remagen wurde ins Boot geholt, um den Mann ausfindig zu machen und zum Landgericht zu bringen. Allerdings war dies nicht von Erfolg gekrönt. 

Wie der Vorsitzende Richter gegen 10.30 Uhr verkündete, sei der 57-Jährige trotz aller Bestrebungen nicht angetroffen worden. „Eine Vorführung ist heute gescheitert“, sagte Schlepphorst. 

Fraglich ist, ob der Mann sich aus eigenen Stücken in der kommenden Woche in Richtung Gefängnis aufmacht. Denn der Angeklagte ist in einer anderen Sache für Montag, 25. November, zum Haftantritt geladen.

Der Staatsanwalt indes beantragte einen Haftbefehl gegen den Mann, dem die Strafkammer stattgab. „Ein milderes Mittel stand nicht zur Verfügung, da der Verteidiger keinen Kontakt hat und eine Vorführung gescheitert ist“, begründete Schlepphorst den Beschluss. Schmidt hatte zuvor berichtet, dass seine mehrfache Korrespondenz, um Kontakt zu dem 57-Jährigen aufzunehmen, erfolglos war. 

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