Thema Wiederaufbau hat viele Facetten: In der VG Altenahr beschließt Gründung eines Vereins für die Zukunftsregion
Alternative: Fahrradrouten über die Höhen statt durchs Ahrtal
Radfahrer müssen seit der Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal auf Straßen ausweichen, die oft stark befahren sind. Denn der Ahrtal-Radweg ist weitgehend zerstört. Foto: Ulrike Walden
Ulrike Walden

Altenahr. Der Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe bleibt ein Dauerbrenner in den Kommunen. Auch der Rat der Verbandsgemeinde (VG) Altenahr beschäftigte sich erneut mit dem Thema, das so viele Facetten hat. Diskutiert wurde unter anderem über Ersatzradwege.

Radfahrer müssen seit der Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal auf Straßen ausweichen, die oft stark befahren sind. Denn der Ahrtal-Radweg ist weitgehend zerstört. Foto: Ulrike Walden
Ulrike Walden

Die Flutkatastrophe hat den Ahrtal-Radweg stark zerstört. Bis er zwischen Altenahr und Walporzheim wiederhergestellt ist, dürfte viel Zeit vergehen. Daher wird eine Umgehungsstrecke über die Höhengemeinden gesucht. Der Rat der Verbandsgemeinde Altenahr empfahl dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) nun vorrangig eine nördliche Route.

Nun ist der Landesbetrieb Mobilität am Zug

Sie führt von Altenahr nach Norden über den „Roßberg“, dann über einen Parallelweg durch den Wald Richtung Kalenborn. Nach dem Überqueren der Bundesstraße 257 schwenkt sie über einen Wirtschaftsweg nach Osten. Von da geht es über das Gebiet der Gemeinde Grafschaft Richtung Bad Neuenahr.

Von dieser Strecke aus kann man auch zu den Gemeinden Mayschoß, Rech, Dernau und Marienthal abbiegen. Eine zweite, südlich verlaufende Variante erlaubt keinen Abstecher in die Weinorte. Sie führt von Brück aus über Staffel und Ramersbach nach Bad Neuenahr-Ahrweiler und soll ebenfalls in die Überlegungen einbezogen werden.

Die Vorschläge hat die Verwaltung der Verbandsgemeinde zusammen mit dem Planungsbüro Stadt-Land-Plus erarbeitet. Dabei wurden auch Verkehrsaufkommen, Gefahrenpunkte und Zustand der Wege dokumentiert. Nun ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM) am Zug.

Noch ein Gremium soll beim Wiederaufbau dazukommen

Mit dem Wiederaufbau befassen sich Arbeitsgruppen, betroffene Kommunen, Verbandsgemeinden, Landkreis, Bundesland, außerdem zahlreiche Planungsbüros für Stadtentwicklung, Radwege, Gewässerwiederherstellung oder Hochwasserschutz. Nun soll ein weiteres Gremium hinzukommen. Der Verbandsgemeinderat Altenahr beschloss, sich an der Gründung des Vereins „Zukunftsregion Ahr“ zu beteiligen. Im Verbandsgemeinderat wurde Skepsis laut: Noch ein Verein? Trotzdem stimmten die Politiker zu.

Immerhin werde der Verein vom Land gefördert. Falls er sich als wenig nützlich erweise, könne die Verbandsgemeinde wieder austreten. Im Übrigen, so wurde beschlossen, möge VG-Bürgermeister Dominik Gieler sich dafür einsetzen, dass der Verein in „Zukunftsregion Rhein-Ahr-Eifel“ umbenannt werden soll.

Der Satzungsentwurf des Vereins listet auf, welche Aktivitäten denkbar sind: zum Beispiel die „Zusammenführung von Netzwerken und Akteuren, unter anderem aus Wirtschaft, Landes- und Kommunalverwaltung, Politik, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Sport, Kirche, Wohlfahrtspflege, Wissenschaft und Bildung, insbesondere durch die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen in der gesamten Ahrregion“.

Hohe Kredite müssen aufgenommen werden

Gebremst wird der Wiederaufbau auch durch Bundesrecht. Dazu hat die Verwaltung auf Bitten der Landrätin ein Thesenpapier erarbeitet. Denn sie wolle sich an das Bundesbauministerium wenden, um im Zusammenhang mit der Flut eine „Nachjustierung“ zu fordern. Die Verbandsgemeinde mahnt Verfahrenserleichterungen an.

Ein Problem bestehe darin, dass zu wenig Grundstücke in kommunaler Hand seien, um Flutbetroffenen Ersatzbauland anzubieten. Zu modifizieren sei der Paragraf 176 des Baugesetzbuches, in dem es um die Möglichkeit eines Baugebotes geht, also darum, unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinde einen Grundstückseigentümer zum Bauen verpflichten kann. Hingewiesen wird zudem auf die Finanznot der von der Flut betroffenen Gemeinden, „denn nicht alle notwendigen Maßnahmen für eine sinnvolle Entwicklung nach der Flut sind Teil des Wiederaufbaufonds“.

Der Rat der Verbandsgemeinde stimmte dem Papier zu, ermächtigte aber auch den VG-Bürgermeister selbst, „Gespräche mit den maßgeblichen Bundes- und Landesministerien zu führen mit dem Ziel, das geltende Planungsrecht für die anstehenden Wiederaufbaumaßnahmen zu erleichtern und die Durchsetzungsinstrumentarien der Kommunen zu schärfen“. Im Verlauf der Sitzung wurde auch die Sorge laut, dass die Verbandsgemeinde für den Wiederaufbau hohe Kredite aufnehmen muss – gegen Zinsen in Millionenhöhe.

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