Vizepräsident Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben spricht in Bad Neuenahr über Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe: Haben schwer Erkrankte ein Recht auf Suizid?
Was tun, wenn Schwerstkranke ihrem Leben ein Ende setzen möchten? Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben fordert, das Recht auf Suizid dieser Menschen anzuerkennen.
picture alliance

Kreis Ahrweiler. Sollten schwer kranke Menschen in Deutschland die Möglichkeit bekommen, ihr Leiden mit aktiver Sterbehilfe zu beenden? Mit diesem Thema beschäftigt sich am heutigen Samstag in der Kreisstadt ein Gesprächskreis mit dem Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Robert Roßbruch. Der Hospizverein Rhein-Ahr lehnt die aktive Sterbehilfe entschieden ab.

In allen drei Benelux-Staaten ist sie schon seit längerer Zeit erlaubt: die aktive Sterbehilfe. In Deutschland ist sie noch strafbar, doch die Diskussion über die Genehmigung von Suizidmitteln für Schwerstkranke flammt immer wieder auf, nicht zuletzt weil sich Interessengruppen wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) dafür einsetzen.

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