Kreis Ahrweiler
Ahr-Unwetter: keine Hilfe vom Land

Kreis Ahrweiler - Das Land Rheinland-Pfalz lehnt es ab, die Unwetterschäden vom Samstag, 3. Juli, im Kreis Ahrweiler als sogenanntes Elementarschadensereignis anzuerkennen.

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Kreis Ahrweiler – Das Land Rheinland-Pfalz lehnt es ab, die Unwetterschäden vom Samstag, 3. Juli, im Kreis Ahrweiler als sogenanntes Elementarschadensereignis anzuerkennen.

 

Das hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) der Kreisverwaltung mitgeteilt. Zuvor hatte sich der Kreis mehrfach an das Land gewandt und um Sonderhilfen für betroffene Hauseigentümer, Landwirte und Winzer gebeten.

Als Begründung für ihr Nein führte die ADD an, dass die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden mehrere Punkte voraussetze: eine außergewöhnliche Notlage der Betroffenen mit existenzgefährdenden Schäden, einen größeren Personenkreis und die „Nichtversicherbarkeit“ von Schäden durch Extremwetterereignisse. Diese Anforderungen seien jedoch nicht erfüllt gewesen.
Die schwere Gewitterfront zog am 3. Juli über den nördlichen Kreis Ahrweiler und verwüstete Häuser, Grundstücke, Felder und Weinberge. Besonders betroffen waren Teile der Grafschaft, des unteren Ahrtals und Remagens. Die massiven Regenfälle überfluteten Keller, vernichteten Hausrat, entwurzelten Bäume und hinterließen Massen von Schlamm. Der Kreis half den Betroffenen mit dem Fonds „Nachbar in Not“ und dem Abfallwirtschaftsbetrieb. Die Kommunen setzten Bauhöfe und Bürgerstiftungen ein.

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