Kreis Ahrweiler - Das Land Rheinland-Pfalz lehnt es ab, die Unwetterschäden vom Samstag, 3. Juli, im Kreis Ahrweiler als sogenanntes Elementarschadensereignis anzuerkennen.
Lesezeit 1 Minute
Kreis Ahrweiler – Das Land Rheinland-Pfalz lehnt es ab, die Unwetterschäden vom Samstag, 3. Juli, im Kreis Ahrweiler als sogenanntes Elementarschadensereignis anzuerkennen.
Das hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) der Kreisverwaltung mitgeteilt.